ZKF-News 22/2026

ZKF-News 22/2026 vom 13.05.2026

Probleme bei Rechnungskürzungen & Co. | ZKF-Umfrage für den WDR (Veröffentlichung des Beitrags)

Der ZKF ist im Thema Rechnungskürzungen engagiert und setzt sich für die Rechte der Betriebe ein. So wirkten ein Mitgliedsbetrieb, ZKF-Präsident Arndt Hürter und HGF Thomas Aukamm, aber auch der in der Branche bekannte Rechtsanwalt Henning Hamann, Kanzlei Voigt, in einem Beitrag des WDR mit, der am 08.05.2026 auf dem ARD-Marktcheck-Kanal Sendung „ECHT?“ ausgestrahlt wurde.

Der ZKF hatte im März hierzu eine Umfrage bei seinen Mitgliedsbetrieben gestartet. Im Inhalt des Videos wird aufgezeigt, wie bei Autoreparaturen nach Unfällen Verbraucher häufig viel Geld verlieren. Denn bei der Schadensregulierung kürzen Versicherungen und angeblich unabhängig arbeitende Prüfdienstleister oft pauschal Werkstatt-Rechnungen. Das zeigen Recherchen der ARD/WDR-Verbraucherredaktion. Bei den Recherchen zu zahlreichen Verbraucher-Beschwerden stößt das Reporter-Team immer wieder bei der Praxis der Rechnungskürzung auf ein Tochter-Unternehmen des Allianz-Konzerns: Control €xpert.

Den Beitrag vom ARD/WDR können Sie >>hier<<  ansehen. Ab Minute 11:40 kommt der ZKF ins Spiel, aber auch alles bis dahin ist sehr interessant.

(AG)

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

Automechanika 2026 – Zukunftsthemen, Networking und Nachwuchsförderung

Automechanika 2026 – Zukunftsthemen, Networking und Nachwuchsförderung

Aktuelle Entwicklungen wie KI, E-Mobilität, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Mobilitätskonzepte stellen die Automotive-Branche vor Herausforderungen. Im Automotive Aftermarket bestimmen die Entwicklungen rund um die Themen Connected Cars und Software-Defined Vehicle (SDV) die Agenda. Deshalb plant die Automechanika Frankfurt vom 8. bis 12. September 2026 zahlreiche Möglichkeiten zur Vernetzung für wichtige Marktteilnehmer und neue Player. Als internationale Leitmesse für Industrie, Werkstatt und Handel stellt sie neue Technologien und Services in den Mittelpunkt.

 

Neu: Kooperation zwischen VDIK und der Automechanika

Neu für die diesjährige Messe ist die Kooperation zwischen dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und der Automechanika Frankfurt. Gemeinsam will man den markengebundenen automobilen Aftermarket weiter stärken und zentrale Zukunftsthemen gemeinsam voranzutreiben. Michael Johannes, Vice President Mobility & Logistics: „Im Aftersales werden Geschäftsmodelle im Bereich der Fahrzeugdaten immer bedeutender. Vor allem Assistenzsysteme, Car-Safety und Car-Entertainment sind Wachstumsbereiche. Auf Kundenseite lässt sich ein gesteigertes Interesse für Wartungs- und Servicemanagement beobachten. Hier bietet die Automechanika als internationale Plattform für Werkstatt, Industrie und Handel beste Voraussetzungen für geschäftliche Begegnungen und Wissenstransfer.“ Die neue Dialog- und Veranstaltungsreihe ‚Road to Automechanika‘, organisiert vom VDIK, diskutiert aktuelle Aftersales-Fragen im Vorfeld der Messe. Nach dem Kick-off am 28. Januar in Berlin sind zwei weitere Events am 24. März in Frankfurt am Main und am 24. Juni in Berlin geplant.

 

Themenschwerpunkt: Software-Defined Vehicle

Software-Defined Vehicle ist ein weiterer neuer Themenschwerpunkt auf der Messe, in prominenter Lage in der Festhalle. Dazu erklärt Olaf Mußhoff, Director Automechanika Frankfurt: „Im neuen Forum ‚HighTech4Mobility‘ dreht sich alles um die Frage: Wie weit sind die Technologien für ein Software-Defined Vehicle entwickelt, und welche Strategien gibt es für ein effektives Lifecycle Management? Wie steht es um Advanced Driver Assistance Systems (ADAS), autonomes Fahren, Datenmanagement, Cybersecurity und In-Car-Entertainment? Eingeladen sind Softwareunternehmen, OEMs, Tier-1 und Branchen-Experten, die über Strategien, Innovationen und neue Geschäftsmodelle für den Aftermarket diskutieren.“

 

Action und Emotionen

Viel Action und Emotionen pur versprechen zwei neue Formate im Rahmenprogramm auf dem Freigelände: Die Automechanika Pitlane, eine 200 Meter lange Boxengasse unter den Arkaden der Halle 4, wird der neue Treffpunkt für Motorsportfans. Besucher erwartet dort Live-Action mit Szenegrößen und ihren Boliden, Motorensounds, spannende Challenges und exklusive Insights. Offroad-Feeling bietet der neue ‚Experience Park‘ vor den Hallen 9 und 11: XXL-Fahrzeuge wie Monstertrucks, ein Unimog-Parcours und weitere Attraktionen wie ein Überschlag-Simulator sind geplant. Testfahrten mit E‑Fahrzeugen und weiteren alternativen Antrieben erwarten die Besucher wieder auf dem ‚Future Mobility Park‘ auf der Agora.

 

Oldtimer und Youngtimer

Auch das Angebot rund um Oldtimer und Youngtimer wird erweitert. Die Messeveranstalter haben gemeinsam mit FIVA, dem führenden internationalen Oldtimerverband, und den Unternehmen Bosch, DAT, Eucon und ROWE eine ‚Classic Alliance‘ gegründet. Ziel ist es, Classic-Experten aus unterschiedlichen Branchen zu vernetzen und zu zeigen, welche Chancen dieses Segment insbesondere Werkstätten und Handel bietet. Live-Restaurierungen an einem außergewöhnlichen Fahrzeug, spannende Talks auf der Bühne in Halle 11.1 im Classic-Car-Areal sowie vielfältige Möglichkeiten zum persönlichen Austausch prägen das Programm. Zusätzlich ist eine tägliche Happy Hour am Nachmittag geplant. Ein Highlight wird die Preisverleihung des „Goldenen Klassikers“ von der AUTO BILD KLASSIK am Abend des 8. September 2026.

 

Karriereperspektiven für junge Menschen

Speziell an die Gen Z und die Generation Alpha richtet sich das zweifach ausgezeichnete Format AMBITION im Rahmen der Automechanika Frankfurt. Unter dem Leitgedanken „What’s up next?“ treffen hier Karriereperspektiven, technologische Impulse und Entertainment aufeinander. An interaktiven Ständen, in Workshops und bei Live-Talks erhalten Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studentinnen und Studenten praxisnahe Einblicke in die vielfältigen Berufsfelder und Zukunftsthemen der Branche. Wolfgang Weyand, Director Automechanika Special Events, erklärt: „Größer, sichtbarer und mit einem starken Partnernetzwerk, unter anderem mit Eintracht Frankfurt, Myle, dem Schrauberblog und der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main und allen führenden berufsbildenden Verbänden, geht das Format in die zweite Runde. Mit dem Umzug 2026 in die Festhalle schlagen wir nun das nächste Kapitel unserer Entwicklung auf.“

 

Warum sich der Besuch der Automechanika lohnt

Ein Besuch der Automechanika Frankfurt 2026 lohnt sich :

  • Zukunftsthemen wie KI, E-Mobilität und Digitalisierung prägen die Branche und eröffnen neue Geschäftschancen im Aftermarket.
  • In den Foren zu den Themen „Software Defined Vehicle“, „ADAS“, „autonomes Fahren” und „Cybersecurity“ erhalten Sie wertvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Strategien.
  • In praxisnahen Live-Formaten wie Pitlane, Experience Park und Future Mobility Park werden Demonstrationen und Testfahrten mit E-Fahrzeugen angeboten.
  • Die Old-/Youngtimer-Expertise von Classic Alliances schafft neue Servicemöglichkeiten und bietet die Gelegenheit zum Networking mit Spezialisten.
  • Der Nachwuchs- und Karrierefokus „AMBITION” zieht die Generation Z, Schüler und Auszubildende an und bietet den kommenden Fachkräften konkrete Kontakte.

 

 

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: Automechanika, Messe Frankfurt
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Automechanika Frankfurt

Gebrauchtwagen – den Dschungel durchdringen

Gebrauchtwagen – den Dschungel durchqueren

  • Nebenkosten im Blick: Nicht allein den Kaufpreis betrachten
  • Lohnend: Zeit für die Vorbereitung und das Sammeln von Informationen
  • Sinnvoll: ein gründlicher Check samt ausführlicher Probefahrt – vor allem
    beim Kauf von Privatanbietern

Das Angebot ist riesig: Einschlägige Gebrauchtwagen-Portale offerieren Millionen von Autos aller Klassen, Antriebsarten, Baujahre und Preiskategorien. In diesem Dschungel ist es nicht leicht, den passenden Wagen zu finden. Die GTÜ‑Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einige Tipps für den Gebrauchtwagenkauf. Sie richten sich an jene, die das erste eigene Auto erwerben wollen, und gleichermaßen an solche, die alle paar Jahre eines benötigen. Vor Beginn der Suche sollten Interessenten das Einsatzgebiet des Fahrzeugs bestimmen, das Budget realistisch planen und dann Fahrzeuge vergleichen. Der Kauf beim Händler bietet mehr Sicherheit, ist aber in der Regel etwas teurer als den Alltagsbegleiter bei einem privaten Verkäufer zu erstehen.

Wohin soll die Reise gehen? Ob große Begeisterung für das Auto oder nicht, in erster Linie sollte vor einem Kauf geprüft werden, wie und wo der neue Wagen genutzt wird. Vorwiegend im Stadtverkehr, oder führt der Weg zum Arbeitsplatz doch eher über Land? Fährt mitunter eine ganze Familie mitsamt Einkäufen oder Reisegepäck für den gemeinsamen Jahresurlaub? Gute Kriterien für eine Vorauswahl bieten Vergleichstests in Fachzeitschriften.

Budgetplanung: Der Kassensturz vor dem Erwerb sollte nicht nur die Kaufsumme selbst betreffen. Wie hoch sind die Folgekosten wie Steuer, Versicherungen und Kundendienste? Vernünftig ist auch eine kleine Rücklage für unverhoffte Reparaturen oder das Beseitigen eines Parkremplers. Größere Unfallschäden übernimmt die Kfz-Versicherung, sofern „Vollkasko“ abgeschlossen wurde. In die Kalkulation sollte auch der durchschnittliche Treibstoff- oder Stromverbrauch einfließen. Die Preissprünge an den Zapfsäulen der vergangenen Wochen rücken diesen Aspekt verstärkt in den Vordergrund. Von Fahrzeug zu Fahrzeug gibt es beachtliche Unterschiede bei den Energiekosten. Eine stattliche Limousine verbraucht gegenüber einem Kleinwagen mitunter doppelt so viel. Elektroautos sind hinsichtlich der Kosten vom Kauf bis zu den Energieaufwendungen zuletzt deutlich attraktiver geworden.

Vergleichen lohnt sich: So unübersichtlich die Portale im Netz mit ihrem schier unerschöpflichen Angebot wirken mögen, manche Vorteile bieten sie: So ziemlich jedes Angebot lässt sich mit einem anderen vergleichen. Mit ein paar Klicks kann man herausfinden, ob der im nahen Umkreis angebotene Wagen preislich im Rahmen liegt. Dieses Wissen stärkt die Verhandlungsbasis gegenüber dem Verkäufer. Die Angebotsvielfalt ermöglicht zugleich, dass zahlreiche Wünsche nach Farbe oder Ausstattung erfüllt werden können.

Technik-Check: Es liegt auf der Hand: Je günstiger ein Fahrzeug angeboten wird, desto höher ist der Kilometerstand und desto intensiver wurde es genutzt. Als Laie ist es nicht leicht, ein sicheres Urteil zu fällen. Hilfreich ist stets eine aktuelle und „ohne Mängel“ absolvierte Hauptuntersuchung, wie sie die GTÜ flächendeckend anbietet. Mängel beispielsweise an Bremsen, Fahrwerkskomponenten oder Lichtanlage sollten so ausgeschlossen sein. Wenn aus den Unterlagen im Handschuhfach oder Rechnungen hervorgeht, dass alle Kundendienste zur passenden Zeit durchgeführt wurden, schafft dies zusätzliches Vertrauen. Bei Elektroautos ist ein Batterietest sinnvoll, der ihren Zustand ermittelt („State of Health“, SoH). Glücklich kann sich schätzen, wer im Familien- oder Freundeskreis einen Experten aufbieten kann, der bei einer gründlichen Durchsicht des Objekts vielleicht sogar versteckte Mängel wie Unfallschäden erkennt. Für andere Käufer mit wenig Erfahrung kann sich die Investition von einigen hundert Euro in einen Sachverständigen auszahlen.

Probefahrt: Eine Probefahrt ist trotz Hauptuntersuchung und vieler Belege dringend zu empfehlen. Wie steht es um das Startverhalten bei einem kalten Triebwerk? Läuft es sofort „rund“ und ohne „Ölfahne“ aus dem Auspuff? Fühlt sich das Fahrverhalten einwandfrei oder „schwammig“ an? Wie verhält sich der Kandidat beim Beschleunigen, Bremsen oder Lenken? Rasten alle Gänge leicht und ohne Kratzgeräusche ein, vor allem beim Zurückschalten? Klingt der Motor auch bei höheren Drehzahlen ruhig und vertrauenserweckend? Weisen keine Warnleuchten auf aktuelle Defekte hin? Auch die Funktion der Klimaanlage sollte getestet werden.

Wo kaufen? Fahrzeuge von Privatanbietern sind in der Regel etwas günstiger, doch schließen sie in den meisten Fällen jegliche Gewährleistung aus. Der Verkäufer haftet allenfalls, wenn er vorsätzlich technische Mängel oder Unfälle verschweigt. Oder falsche Angaben macht – etwa aufgrund eines manipulierten Kilometerzählers. Autohändler haben eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, wenn sie an Privatkunden verkaufen. Große Autohäuser und Vertragshändler bieten tendenziell die verlässlicheren Fahrzeuge. Jedoch sind besonders günstige Angebote bei ihnen eher selten zu finden, weil sie die Risiken älterer Fahrzeuge scheuen oder solcher mit starken Gebrauchsspuren. Interessant können freie Meisterbetriebe sein, die auf eine bestimmte Marke oder ein Modell spezialisiert sind. Kleine Mängel beheben sie oft noch vor dem Verkauf und andere Auffälligkeiten auch danach rasch. Im weiten Feld zwischen Privatverkäufern und markengebundenen Vertragshändlern existieren außerdem natürlich die „Kiesplatz-“ oder „Fähnchenhändler“, wie sie salopp genannt werden. Ein buntes Feld an Fahrzeugen, größtenteils im unteren Preissegment ist hier im Angebot, darunter auch manche Exoten. Ein gründlicher Check samt Probefahrt wie bei einem privaten Anbieter ist auch hier empfehlenswert.

Diese Tipps reduzieren das Risiko bei einem Gebrauchtwagenkauf deutlich: Wer sich Zeit nimmt, Angebote kritisch prüft und im Zweifel fachlichen Rat einholt, kann aus dem riesigen Angebot ein passendes und zuverlässiges Fahrzeug finden.

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: GTÜ

Networking:

GTÜ Gesell­schaft für Tech­ni­sche Über­wa­chung mbH

ZKF-News 21/2026

ZKF-Präsident Arndt Hürter

Bild: ZKF-Präsident Arndt Hürter (Köln)

ZKF-News 21/2026 vom 12.05.2026

Erfolgreicher ZKF-Branchentreff 2026 in Köln | Zukunftsthemen, Fachwissen und Know-how und 100 Jahre Karosseriebauer-Innung Köln

Der ZKF veranstaltete am 7. und 8. Mai in Köln einen Branchentreff mit Rekordbeteiligung: Rund 600 Teilnehmer aus der K&L-Branche wurden auf dem Fachkongress an 3 verschiedenen Veranstaltungsorten in Köln begrüßt.

Im Fokus standen aktuelle Branchenthemen wie Elektromobilität, digitale Transformation, nachhaltige Reparaturprozesse sowie neue Entwicklungen im Fahrzeugbau.

Zu den Höhepunkten zählten unter anderem die Podiumsdiskussion mit Vertretern von Allianz und HUK-Coburg, ein umfangreiches Fachprogramm mit parallelen Pkw- und Nutzfahrzeug-Symposien sowie eine große Fachausstellung mit rund 50 Ausstellern.

Den festlichen Abschluss bildete der Galaabend in der Flora Köln anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Karosseriebauer-Innung Köln.

Verdiente Persönlichkeiten mit der goldenen ZKF-Ehrennadel ausgezeichnet

Am 07.05.2026 wurden folgende Persönlichkeiten aus dem ZKF-Vorstand auf dem diesjährigen ZKF-Branchentreff mit der goldenen ZKF-Ehrennadel, der höchsten Auszeichnung des ZKF, für deren Engagement im Handwerk und im ZKF geehrt:

> Reiner Brenner, Mönchengladbach
> Thomas Gessner, Klipphausen
> Olaf Räker, Bielefeld

Als Highlight ist die Verleihung der goldenen ZKF-Ehrennadel mit einem Brillanten an den ausscheidenden ZKF-Vizepräsident Detlev Thedens zu erwähnen.

Wir gratulieren auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich. (CK)

German Craft Skills: Ehrung der Besten

Der ZKF hat die Sieger des Bundeswettbewerbs „German Craft Skills“ am 07. Mai 2026 im Rahmen des ZKF-Branchentreffs in Köln feierlich geehrt.

Die Auszeichnung fand im Moto59 in besonderem Ambiente statt und würdigte die herausragenden Leistungen der Nachwuchstalente des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks.

Bereits in den News 51/2025 wurden die Gewinner ausführlich vorgestellt.

Der ZKF gratuliert den Preisträgern auch an dieser Stelle nochmals herzlich zu ihrem Erfolg und wünscht weiterhin viel Erfolg für den beruflichen Weg. (CK)

ZKF-Jahresmagazin 2026: Lösungen und aktuelle Informationen der Verbandsarbeit

Suchen Sie Antworten und Lösungen für Ihre betriebliche Arbeit oder aber einen Ansprechpartner innerhalb des ZKF?

Informationen mit Tipps finden Sie im neu veröffentlichten ZKF-Jahresmagazin 2026 mit aktuellen Fachartikeln über die Arbeit im ZKF und seinem Leistungsprofil. Sie erhalten ausführlich Einblicke über die aktuellen Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik im herstellenden und reparierenden Karosserie- und Fahrzeugbau, aber auch in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Informationen rund um die Fort-, Aus- und Weiterbildung finden Sie gezielt mit Ansprechpartnern für Ihre betriebliche Arbeit. Mit der Online-Ansicht des Jahresmagazins können Sie interaktiv im Magazin stöbern.

Besonderer ZKF-Service für Sie als Mitglied

Als einen besonderen ZKF-Service erhalten Sie in Kürze als ZKF-Mitgliedsbetrieb Ihr eigenes Exemplar des Magazins. Es eignet sich als Nachschlagewerk und Informationsmedium für Mitarbeiter und Ihre Kunden, um Informationen zu vermitteln und sich über die Branche zu informieren.

Herzlich bedanken wir uns über die Unterstützung in Form einer Anzeigenschaltung durch unsere Fördermitglieder und dem ZKF nahestehender Unternehmen im Magazin.

Das neue interaktive ZKF-Jahresmagazin 2026 finden Sie im ZKF-Internetauftritt in der Rubrik „Leistungen“ >hier<. (AG)

Autor: Michael Teschke | Quelle und Bild: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

ZKF-News 20/2026

ZKF-News 20/2026 vom 06.05.2026

Für Kurzentschlossene: Restplätze im Lehrgang zur Schadenbewertung und Kalkulation in der Caravan-Instandsetzung am 22. Mai 2026 in Friedberg

Speziell für die Weiterbildung von Mitarbeitern, die in der Auftragsannahme oder Kalkulation von Caravan und Reisemobilen tätig sind, bieten wir in Zusammenarbeit mit dem spezialisierten Kfz-Sachverständigen Felix Hoffmann den Lehrgang „Schadenbewertung und Kalkulation in der Instandsetzung von Wohnwagen und Wohnmobilen“ an.

Der 1-tägigen Lehrgang gibt einen Einstieg, um ein Grundverständnis und einen Überblick der verschiedensten Baukonstruktionen zu erhalten. Reparaturmethoden werden erläutert, Reparaturkosten anhand von Beispielen kalkuliert und es wird auf die Einsatzmöglichkeit der Kalkulationsprogramme von Audatex und DAT eingegangen.

Termin: 22. Mai 2026, Friedberg | Anmeldung >hier<  (DC)

Messe-Angebot für Caravan-Fachbetriebe auf Caravan Salon 2026

Der ZKF wird auf dem nächsten Caravan Salon, der vom 28. August bis 6. September 2026 in Düsseldorf stattfindet, erneut mit einem Messestand vertreten sein.

Unseren zertifizierten Caravan-Fachbetrieben geben wir auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit, sich am Messeauftritt zu beteiligen, um neue Kundenkontakte zu gewinnen.

Neben der Werbung mit dem Logo und der Auslage von Prospekten ist eine aktive Teilnahme auf dem Messestand möglich. Weitere Infos und finden Sie in diesem >Flyer<.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit einem kleinen Budget auf dem Caravan Salon – der Weltleitmesse für mobiles Reisen – einem großen Publikum zu zeigen und Kontakte in der Caravaning-Szene zu knüpfen. (DC)

Wichtig für die HU: Austauschfristen bei Gasheizungen beachten

Bei der Hauptuntersuchung (HU) von Reisemobilen steht die Betriebssicherheit der Heizsysteme im Fokus. Besonders wichtig für Servicebetriebe:

  • Austauschpflicht: Für ältere Heizgeräte (Inbetriebnahme 03/1993 bis 12/2005 gemäß TA 27) gilt eine Austauschfrist für Wärmetauscher. Diese beträgt meist 10 Jahre, wurde für bestimmte Modelle jedoch auf 30 Jahre verlängert.
  • Ausnahme E-Kennung: Moderne Geräte mit einer E-Kennzeichnung (nach UN/ECE R 122) unterliegen keiner gesetzlichen Austauschfrist mehr.
  • HU-Relevanz: Ist ein betroffenes Gerät nach Ablauf der Frist noch betriebsfähig eingebaut, führt dies zu einer negativen Bewertung der HU.

Eine detaillierte Übersicht mit einer Liste der betroffenen Modelle des viel verbreiteten Fabrikats Truma sowie deren Austauschvarianten finden Sie in unserem >Infoblatt<. (DC)

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

ZKF-News 19/2026

ZKF-News 19/2026 vom 30.04.2026

Die F-Gase-Verordnung wurde final beschlossen. Kfz-Betriebe erhalten mehr Klarheit, haben aber auch neue Pflichten.

Bereits am 18. März hatten wir in unserem Newsletter auf die Auswirkungen der geplanten nationalen Umsetzung dieser Verordnung hingewiesen. Nun liegt die endgültige Fassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vor. Sie wurde am 16. April 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist einen Tag später in Kraft getreten.

Damit wird die EU-Verordnung 2024/573 verbindlich in deutsches Recht überführt und Karosserie-Fachbetriebe müssen sich auf ein verschärftes Zertifizierungs- und Kontrollverfahren einstellen. Gleichzeitig bringt die finale Fassung gegenüber dem im März diskutierten Entwurf einige für das Kraftfahrzeuggewerbe wichtige Präzisierungen.

Wichtige Differenzierungen

In unserem Newsletter vom 18. März 2026 hatten wir insbesondere auf drei Punkte hingewiesen: neue Anforderungen an Sachkundebescheinigungen, verpflichtende Auffrischungsschulungen im Siebenjahresrhythmus sowie mögliche Eingriffe in die Unternehmenszertifizierung. Diese Punkte finden sich in der nun verabschiedeten Endfassung vollständig wieder.

Neu ist jedoch die deutlich herausgearbeitete Unterscheidung zwischen klassischen Kfz-Klimaservicebetrieben und Unternehmen, die an Transportkühlanlagen arbeiten.

Werkstätten, die ausschließlich Pkw- und Nutzfahrzeug-Innenraumklimaanlagen warten oder reparieren, benötigen weiterhin kein Unternehmenszertifikat. Für sie reicht auch künftig die personengebundene Sachkundebescheinigung nach der EU-Durchführungsverordnung aus.

Anders ist es bei Betrieben, die Kühllastkraftwagen, Kühlanhänger oder andere Transportkühlsysteme instand setzen. Diese Unternehmen unterliegen künftig einer betrieblichen Zertifizierungspflicht – und damit auch einem neuen Widerrufsrisiko.

Behörden können Unternehmenszertifikate künftig entziehen

Ein zentraler Unterschied zur bisherigen Rechtslage betrifft die in § 10 ChemKlimaschutzV neu verankerten Eingriffsbefugnisse der Behörden. Erstmals ist nun geregelt, dass Unternehmenszertifikate widerrufen werden können, wenn beispielsweise die erforderliche Zahl sachkundiger Mitarbeiter nicht mehr vorhanden ist.

– die erforderliche Zahl sachkundiger Mitarbeiter nicht mehr vorhanden ist,
– vorgeschriebene Auffrischungsfortbildungen versäumt werden oder
– wiederholt gegen Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung verstoßen wird.

Für Werkstätten im Bereich der Transportkühlung bedeutet dies, dass die Zertifizierung von einem einmaligen Formalakt zu einer dauerhaften Aufgabe wird.

Alte Zertifikate müssen korrekt umgestellt werden

Auch die Umstellung bereits bestehender Sachkundebescheinigungen ist strenger geregelt als bislang erwartet. Gemäß § 7 ChemKlimaschutzV müssen umgeschriebene Bescheinigungen künftig einen ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass aus ihnen kein Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle abgeleitet werden kann. Ohne diesen Zusatz drohen formale Beanstandungen bei Kontrollen.

Dichtheitskontrollen: Ab 2027 ist eine deutlich umfangreichere Dokumentation erforderlich.

Neu sind zudem die erweiterten Betreiber- und Aufzeichnungspflichten.
Ab dem 13. März 2027 gelten verbindliche Dichtheitskontrollen und umfangreiche Dokumentationspflichten für Anlagen mit:
– fluorierten Treibhausgasen ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent oder
– Kältemitteln der Annex-II-Gruppe bereits ab einer Füllmenge von 1 kg.

Im Kfz-Bereich ist insbesondere das Kältemittel R1234yf betroffen. Werkstätten müssen künftig unter anderem Nachfüllmengen, Rückgewinnung, Dichtheitsprüfungen, Reparaturen, die Identität der Techniker und die Zertifikatsnummern mindestens fünf Jahre lang nachvollziehbar aufbewahren.

Der Handlungsbedarf in den Betrieben steigt

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird aus der bislang theoretischen Vorbereitung akuter Handlungsbedarf. Betroffene Betriebe sollten die folgenden Punkte beachten:

– die genaue Prüfung, ob lediglich personenbezogene Sachkunde oder zusätzlich ein Unternehmenszertifikat erforderlich ist,
– die Erfassung aller Fortbildungsfristen der eingesetzten Mitarbeiter und
– die Kontrolle bestehender Bescheinigungen auf formale Rechtskonformität und
– den Aufbau revisionssicherer Dokumentationsstrukturen für Kältemittelarbeiten.

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und gefährden im zertifizierungspflichtigen Bereich unmittelbar die betriebliche Arbeitsfähigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Michael Zierau (MZ) in der ZKF-Geschäftsstelle.

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

Sehon-Lackieranlagen: Professionelles Spotrepair

Sehon-Lackieranlagen: Professionelles Spotrepair

Der deutsche Lackierkabinen-Hersteller Sehon bietet verschiedene ausgestattete Arbeitsplätze und -möglichkeiten für professionelles Spotrepair. Das Unternehmen gibt außerdem Tipps, wie Betriebe ihr Marketing verbessern können.

Laut Sehon lassen sich ca. 80 % aller Kleinschäden mit der Spotrepair-Methode beheben. Für viele potenzielle Verbraucher ist das ökologische Argument, dass beim Spotrepair „Reparieren statt Austauschen“ greift, entscheidend. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und der steigenden Ersatzteilpreise darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Verbraucher sparen möchten und nach günstigen Reparaturmethoden wie Spotrepair suchen.

Spotrepair mit dem Multi-Speed-Master

Der Multi-Speed-Master (MSM) ist ein speziell für die Kleinschadenreparatur entwickelter, patentierter Profi-Arbeitsplatz von Sehon. Es handelt sich um ein modulares Spot-Repair-System, dessen Größe und Ausstattung an die Instandsetzung von Pkw, Nutzfahrzeugen, Bussen und Schienenfahrzeugen angepasst werden kann.

Die Fahrzeugvorbereitung sowie der Lackier- und Trocknungsprozess erfolgen direkt am Spot-Repair-Arbeitsplatz. Zeitaufwändiges Rangieren entfällt. Vor allem aber kann bei Kleinschadenreparaturen oder Wartungsarbeiten auf den kostenintensiven Einsatz von Lackierkabine und Trockner verzichtet werden. Das spart Energie, Zeit und Kosten.

Der MSM benötigt nur wenig Platz (ab 7 × 4 m für Pkw) und kann daher in den meisten Betrieben nachgerüstet werden. Der geringe Zu- und Abluftbedarf sowie die Trocknung durch IR oder UV garantieren minimale Energiekosten.

Spotrepair mit der Multifunktionskabine SE-Multistar

Die Multifunktions-Lackierkabine SE-Multistar von Sehon ist ein wahrer Alleskönner für professionelles Spotrepair. Im Vergleich zum nachrüstbaren Multi-Speed-Master werden Multikabinen insbesondere bei Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Anfang an in den Arbeitsablauf „Trockner – traditionelle Lackierkabine – Maskierung – Multifunktionskabine für Kleinschäden“ geplant.

Diese Anlagenkonstellation wird von Betriebsinhabern gewählt, die die professionelle Kleinschadenreparatur als eigenes Geschäftsfeld betreiben. Dadurch können sie den Spotrepair-Arbeitsplatz bestmöglich und effizient in ihr betriebliches Fahrzeugrouting integrieren.

Universal-Vorbereitungsplätze

Die Universal-Vorbereitungsplätze von Sehon für die Fahrzeugvorbereitung können auch für Spotrepair eingesetzt werden. Sie entsprechen den BG-Richtlinien und sind generell mit der vorgeschriebenen Zu- und Ablufttechnik ausgestattet. Sie sind in der Regel mit Hebebühnen ausgestattet und als Unterflur- oder Überflurvariante erhältlich. Für Spotrepair kommen Infrarot- bzw. UV-Trocknungssysteme zum Einsatz.

Marketingtipps

Die Sehon-Marktforschung analysiert regelmäßig die Webseiten deutscher Karosserie- und Lackierbetriebe, auch zum Thema „Spotrepair“. Über 90 % der Betriebe bieten diese Reparaturmethode an. Allerdings:

  • Die wenigsten Homepages erklären ausführlich, welche Vorteile Spotrepair für Endkunden hat.
  • Nicht selten verwechseln Betriebe die Begriffe Spotrepair und Smartrepair. Wenn von Smart Repair die Rede ist, aber Spotrepair gemeint ist, können Endkunden den Betrieb beim Googeln nicht finden.
  • Viele Betriebe sprechen auf ihrer Homepage über Spotrepair, vergessen dabei aber wichtige Keywords und Beschreibungen wie „Kleinschadenreparatur“, „kleine Schäden reparieren“ oder „Schäden kostengünstig reparieren“. Das ist ein weiteres Hindernis, um bei Google perfekt gefunden zu werden.
  • Das Argument „Reparieren statt Austauschen“ wird kaum gewürdigt (Umweltschutz, Nachhaltigkeit).

Sicherheit

Tiemo Sehon verweist auf die Sicherheitsanforderungen für Spotrepair-, Universal- und Multifunktionsarbeitsplätze und -kabinen: „Auch bei diesen Arbeitsplätzen sind technische und sicherheitstechnische Normen, Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Dazu zählen Zu- und Abluft, Explosionsschutz und Arbeitsplatzsicherheit. Wer uns kennt, weiß, dass gesetzliche Anforderungen bei unseren Anlagen immer eingehalten werden. Das ist bei nicht allen am Markt erhältlichen Angeboten garantiert. Kunden sind bei uns auf der sicheren Seite.“

Autor: Michael Teschke | Foto: SEHON.

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Ein Wohnmobil kaufen? Das ist zu beachten.

Ein Wohnmobil kaufen? Das ist zu beachten:

+ Fahrzeugwahl entsprechend der vorhandenen Führerscheinklasse
+ Die Fahreigenschaften unterscheiden sich meist deutlich von denen eines Pkw.
+ Zulässiges Gesamtgewicht, Verkehrsregeln und Hauptuntersuchung

Camping ist ein Megatrend der vergangenen Jahre. Eine Frage löst dabei aber gern Diskussionen aus: Wohnwagen oder Wohnmobil? Für den Campinganhänger sprechen unter anderem die günstigeren Anschaffungskosten und die Tatsache, dass das Zugfahrzeug am Zielort für Ausflüge eingesetzt werden kann. Das motorisierte Campingfahrzeug hingegen punktet mit besserer Rangierfähigkeit und höherer Flexibilität für Übernachtungen unterwegs. In der Statistik siegt das Wohnmobil eindeutig: Über eine Million in Deutschland derzeit zugelassene Wohnmobile übertreffen 780.000 Wohnwagen (Basis: 2025).Ob Kleinbus, Kastenwagen, Teilintegrierter oder Integrierter: Was gilt es beim Thema Wohnmobil zu beachten? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick.

Führerschein
Die gesamte genannte Fahrzeugwelt steht allen offen, die einen Führerschein der früheren Klasse 3 besitzen. Dieser wurde bis zum 31. Dezember 1998 ausgegeben. Mit diesem dürfen sie sämtliche Fahrzeuge bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bewegen. Das ist schon einiges. Doch es gibt sogar noch größere Wohnmobile auf Basis von Lastwagen oder Bussen. Diese erfordern nicht nur beim Kauf einen tiefen Griff ins Portemonnaie, sondern auch den Lkw-Führerschein. Wer nach dem 1. Januar 1999 einen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen. Gut zu wissen: Die Fahrerlaubnis lässt sich aufstocken. Mit der Klasse C1 dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gefahren werden. Diese kann alle fünf Jahre gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung verlängert werden.

Testen und Messen besuchen
Mancher Campingnovize ist beim Fahrzeugkauf schnell bei der Sache. Es ist jedoch keinesfalls eine schlechte Idee, das Fahrzeug der Wahl oder ein ähnliches Modell erst einmal zu mieten. So kann man das Wohnen auf vier Rädern und das Fahren ausprobieren. Manch einer justiert nach diesem Realexperiment seine Fahrzeugwahl und entscheidet sich vielleicht für ein größeres Wohnmobil, wenn das Raumangebot im Kastenwagen nicht ganz den Erwartungen entspricht. Oder auch umgekehrt, hin zu einem kleineren Fahrzeug, weil dieses einfach wendiger ist. Hilfreich sind auch Besuche großer Campingmessen.

Ausgebauter Kleinbus
Ein ausgebauter Kleinbus fährt sich noch am ehesten wie ein Pkw und ist auch in der Stadt oder bei der Parkplatzsuche wendig. Je größer das Fahrzeug ist, desto stärker ändern sich die Eigenschaften. So beschleunigt ein großes Wohnmobil in der Regel beispielsweise deutlich langsamer als ein Pkw und der Bremsweg kann deutlich länger sein. Wichtig ist ein entspanntes und vorausschauendes Fahren, was Reisemobilprofis bereits als Teil der Entschleunigung und als Pluspunkt für den Urlaub auf vier Rädern empfinden.

Ausgewachsenes Wohnmobil
Mit einem ausgewachsenen Wohnmobil ist man nicht besonders wieselflink unterwegs. Daher muss man stets die Gesamtdimensionen im Blick haben, um nicht etwa seitlich in engen Kurven oder oben in niedrigen Durchfahrten hängen zu bleiben. Beim Ausscheren ist der meist großzügige „tote Winkel“ zu beachten. Beim Rückwärtsfahren ist eine zweite Person, die einweist, essenziell – und eine Rückfahrkamera zusätzlich nützlich.
Immer eine gute Idee ist ein Fahrsicherheitstraining. Dort lernt man, das Fahrzeug in kniffligen Situationen besser zu beherrschen, etwa bei Ausweichmanövern oder Notbremsungen. Nützlich sind außerdem spezielle Navigationssysteme, die die Fahrzeugabmessungen bei der Routenplanung berücksichtigen. So bleiben beispielsweise ganz schmale Straßen oder niedrige Durchfahrten außen vor. Das enthebt natürlich nicht der Pflicht, dennoch auf die entsprechenden Verkehrs- und Hinweisschilder zu achten, denn in digitalen Straßenkarten sind nicht alle Schlüsselstellen präzise hinterlegt.

Beladen und Gesamtgewicht beachten
Beim Beladen mit der Urlaubsausstattung ist die erlaubte Gesamtmasse stets im Auge zu behalten. Wenn das Wohnmobil mit allen Einbauten und Zusatzausstattung beispielsweise ein Leergewicht von 2.900 Kilogramm hat und maximal 3.500 Kilogramm wiegen darf, sind 600 Kilogramm zulässig. Da ein Wohnmobil ohne Fahrer nicht fahren kann, sind diese 75 Kilogramm bereits im Leergewicht berücksichtigt. Jede weitere Person zählt als Zusatzgewicht. Kommen beispielsweise drei Personen und ein Hund sowie das volle Reisegepäck der Familie hinzu, sind 600 Kilogramm Nutzlast nicht mehr ganz so opulent. Überschreitet man die zulässige Gesamtmasse, werden Geldbußen fällig, die in manchen Ländern empfindliche Höhen bis in den vierstelligen Bereich erreichen können. Bevor man beim Einladen jeden Gegenstand einzeln wiegt: Ideal ist es, mit dem fertig gepackten Reisemobil auf eine Fahrzeugwaage zu fahren. Diese gibt es oft in der Nähe, beispielsweise bei Baustoffhändlern oder Entsorgungsbetrieben.

Verkehrsregeln 
Welche Verkehrsregeln gelten für Wohnmobilisten? Hier einige Beispiele: – Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gelten die gleichen Tempolimits wie für Pkw. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen sind außerorts und auf Schnellstraßen maximal 80 km/h sowie auf Autobahnen 100 km/h zu fahren. Bei einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen gelten die Limits für Lkw: außerorts 60 km/h sowie 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Einige Schilder gelten auch für Wohnmobile: Wenn für Lkw ein Durchfahrtsverbot, ein Überholverbot oder ein Abstandsgebot gilt, dann gilt dies jeweils auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Seltener sind ein Durchfahrtsverbot für Lkw einer bestimmten Länge, die auf dem Verkehrszeichen angegeben ist, oder für Fahrzeuge mit einer höheren Achslast als auf dem Schild angegeben. Diese Beschränkungen gelten selbstverständlich ebenfalls für Wohnmobile mit diesen Eigenschaften.

Hauptuntersuchung (HU) – Gasprüfung
Auch Wohnmobile unterliegen selbstverständlich der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung. Die GTÜ-Prüfstellen freuen sich über Campingfreunde – und nicht selten entsteht ein munteres Gespräch über die jüngste Urlaubsreise mit dem Fahrzeug. Ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen wird wie ein Pkw behandelt. Ist es neu, ist die erste HU nach drei Jahren fällig. Danach muss es alle zwei Jahre zur HU. Bei Wohnmobilen von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist spätestens nach zwei Jahren die erste Hauptuntersuchung fällig. Anschließend muss das Fahrzeug ebenfalls alle zwei Jahre zur HU vorgeführt werden. Ab dem sechsten Jahr ist die Untersuchung jährlich fällig. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen müssen stets einmal jährlich zur Hauptuntersuchung.

Viele Wohnmobile haben gasbetriebene Geräte an Bord, etwa einen Herd oder eine Heizung. Die Gasanlage muss alle zwei Jahre auf Dichtigkeit geprüft werden. Die Gasprüfung muss nicht zusammen mit der Hauptuntersuchung erledigt werden, was jedoch oft am einfachsten ist. Die GTÜ-Prüfstellen sind auch dafür ausgestattet.

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: GTÜ (08-2023) | redaktionell überarbeitet 27.04.2026

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Anhängerfahren: Mit Gelassenheit zum Ziel

Anhängerfahren: Mit Gelassenheit zum Ziel

• Spezielle Vorschriften und Eigenheiten des Gespanns
• Übung macht den Meister beim Rückwärtsfahren und Rangieren.
• Die Führerscheinbestimmungen sind zu beachten.

Ein Anhänger ist gekauft? Vielleicht sogar ein großer – ein Wohnwagen? Damit beginnt ein eigenes Kapitel des Autofahrens. Denn aus dem flexiblen Personenwagen wird durch das Ankuppeln des Anhängers ein gar nicht mehr so wendiges Gespann. Für dieses gelten eigene Gesetze – sowohl rechtlich als auch praktisch. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einige Tipps, was zu beachten ist.

Der wohl wichtigste Hinweis lautet: Mit Ruhe an die Sache gehen. Das beginnt schon beim Ankuppeln. Alle Schritte müssen sorgfältig erledigt werden: das Verbinden der Anhängerkupplung mit dem Kugelkopf am Auto und das Schließen der Antischlingerkupplung, falls vorhanden. Immer das Elektrokabel einstecken. Manchmal ist ein Adapter notwendig. Ist das Abreißseil um die Kupplung gelegt? Am Schluss noch einmal alles prüfen. Nur so ist die Verbindung insgesamt verlässlich und der Anhänger kann nicht vom Kugelkopf springen – das ist tatsächlich schon passiert.

Zum sicheren Ankuppeln gehört auch der obligatorische Test aller Heckleuchten am Anhänger. Zudem müssen die Räder des Autos mit dem für den Anhängerbetrieb korrekten Luftdruck versehen sein. Die entsprechenden Daten liefert die Betriebsanleitung. Ist das Stützrad hochgezogen und in dieser Position arretiert? Sind die zusätzlichen Außenspiegel bei überbreiten Anhängern montiert? Sind die Unterlegkeile von der Straße genommen? Wenn alle diese Fragen mit „Ja” beantwortet werden können, kann die Fahrt losgehen.

In diesem Moment schaltet der geübte Fahrer mental in einen anderen Modus: Er steuert gewissermaßen ein ganz anderes Fahrzeug als sonst. Dem Ungeübten hilft es, sich dies immer wieder bewusst zu machen. Ab diesem Moment gesteht er dem Gespann Eigenheiten zu. Vorausschauendes Fahren ist noch wichtiger als sonst. Der Zug ist länger, breiter und höher als der Solo-Pkw, insbesondere bei Wohnwagen. Die Geräuschkulisse ist anders. In Kurven muss weiter ausgeholt werden. Dabei ist es unbedingt notwendig, den Gegenverkehr im Auge zu behalten. Beim Überholen wird mehr Platz zum Aus- und Einscheren benötigt als gewohnt. Der tote Winkel ist in besonderem Maß zu beachten. Beim Beschleunigen reagiert das Gespann träger auf das Gasgeben. Der Bremsweg ist länger. Auch hier gilt: Beim Gespannfahren hilft Gelassenheit. Überhastete Aktionen sind fehl am Platz.

Es geht mit dem Wohnwagen in den Urlaub? Dann sollten Sie auf jeden Fall ausreichend Pausen einplanen. Zudem ist die Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich niedriger als bei einem Solo-Pkw. Daher sollte die Familie von einer um 30 bis 50 Prozent längeren Fahrzeit ausgehen.

Sorgfalt erfordert auch die Routenplanung. Gehören extreme Steigungs- und Gefällestrecken oder sehr enge Straßen zur zunächst ausgewählten Route? Manchmal ist es angenehmer, einen Bogen um solche Passagen zu machen und den einige Kilometer längeren Weg in Kauf zu nehmen. Navigationssysteme helfen dabei, die Sicherheit zu erhöhen. Es gibt Lösungen, darunter Handy-Apps, die nicht nur die niedrigere Fahrgeschwindigkeit, sondern auch die Gespannmaße bei der prognostizierten Ankunftszeit berücksichtigen. Sie empfehlen ausschließlich entsprechend geeignete Routen.

Rückwärtsfahren und Rangieren sind für Anfänger mit Anhänger eine echte Herausforderung. Das Heck des Anhängers bewegt sich beim Rückwärtsfahren nämlich entgegengesetzt zur Lenkbewegung des Zugfahrzeugs. Eine kurze Übungseinheit auf einem leeren Parkplatz verschafft schon ein wenig Routine. Moderne Fahrzeuge verfügen über eingebaute Rangierassistenten, die eine große Hilfe sein können. Unverzichtbar ist ein Einweiser, der zugleich den rückwärtigen Verkehr warnt. Wer sich unsicher fühlt, kann ein paar zusätzliche Fahrstunden nehmen. Alternativ kann ein spezielles Fahrsicherheitstraining absolviert werden, denn dieses beinhaltet meist auch das Rangieren.
Zu den rechtlichen Aspekten: In Deutschland dürfen Gespanne außerhalb geschlossener Ortschaften mit maximal 80 km/h unterwegs sein. Das gilt auch für die Autobahn, es sei denn, der Anhänger hat eine Tempo-100-Zulassung. Das etwas höhere Tempo erlaubt das Überholen von Lastwagen. Bei höheren Geschwindigkeiten ist jedoch Vorsicht geboten, da der Anhänger sensibel auf Seitenwind reagieren kann. Im Ausland gelten oft andere Geschwindigkeitsbegrenzungen: Informieren Sie sich am besten vorher, damit keine Geldbuße Ihre Reisekasse belastet.

Unterwegs ist auf besondere Verkehrsschilder zu achten. Beispielsweise gibt es ein Überholverbot für Gespanne, das durch ein symbolhaft dargestelltes Auto mit Anhänger gekennzeichnet ist. Seltener ist das Verbotsschild für lange Fahrzeuge. Es zeigt einen Lkw und nennt die relevante Länge, die dann auch für Gespanne gilt. Weitere Schilder warnen vor schmalen Durchfahrten oder geringen Durchfahrthöhen. Mithilfe eines Spickzettels, der am Armaturenbrett befestigt ist und Angaben zu Länge, Breite, Höhe und Gewicht des Gespanns enthält, lässt sich auf einen Blick erkennen, ob die Fahrt durch einen Engpass möglich ist.

Auch beim Parken gelten besondere Bestimmungen. Einige Beispiele: – Wird ein zugelassener Anhänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt, darf er an dieser Stelle maximal zwei Wochen stehen. Ist er an ein Zugfahrzeug gekuppelt, gilt keine Zeitbegrenzung. Allerdings muss es sich um einen Parkplatz handeln, der nicht ausschließlich für Pkw ausgewiesen ist. Denn dort darf ein Gespann nicht stehen. Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 2,8 Tonnen dürfen auf dem Rand von Gehwegen geparkt werden, wenn Verkehrszeichen dies zulassen. Dabei dürfen die entsprechenden Markierungen nicht überschritten werden. Ist der Anhänger schwerer, muss er auf einer Lkw-Parkfläche abgestellt werden.

Abschließend zum Führerschein. Fein raus ist, wer ihn vor 1999 erworben hat. Mit der früheren Klasse 3 darf der Fahrer dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen bewegen. Anders ist es bei der Klasse B: Mit ihr darf der Anhänger höchstens 750 Kilogramm wiegen. Die Klasse B kann ohne Prüfung und meist per Tageskurs um den Zusatz B96 erweitert werden, um auch schwerere Anhänger ziehen zu dürfen. In beiden Fällen, also mit oder ohne B96, beträgt das Gewichtslimit für das komplette Gespann 4,25 Tonnen. Fix rechnen: Wenn das Zugfahrzeug zum Beispiel 2,2 Tonnen wiegt, bleiben für den Wohnwagen 2,05 Tonnen. Beides gilt für den fertig beladenen und fahrbereiten Zustand. Das sollte für viele Fälle ausreichen. Alternativ kann der Führerschein auf die Klasse BE erweitert werden, dann darf die Gesamtkombination sieben Tonnen wiegen. Ein Blick aufs Wohnmobil: Mit dem Führerschein der Klasse B darf es maximal 3,5 Tonnen wiegen. Bei einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen ist die Klasse C1 erforderlich. Dieser Führerschein gilt befristet. Nach fünf Jahren müssen für die Verlängerung eine ärztliche Eignungsbescheinigung und ein aktueller Sehtest vorgelegt werden.

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: GTÜ

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ZKF-News 18/2026

ZKF-News 18/2026 vom 22.04.2026

Berücksichtigung der DGUV 209-046 im Lackierbetrieb
Gültig für alle Betriebe, es gibt keine Bestandschutzregelung.

In Lackierkabinen, Lackierräumen und -einrichtungen kann die Lösemittelkonzentration durch brennbare Lösemittel so hoch werden, dass eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Um dies zu vermeiden, muss die technische Lüftung daher dauerhaft überwacht werden (Prozessluftüberwachung). Die Überwachung muss über die Luftmenge erfolgen.

Weitere wichtige Informationen sind der DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ (überarbeitete Fassung 2024/2025) zu entnehmen. Die DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ (überarbeitete Fassung 2024/2025) definiert technische Maßnahmen, um diese Gefahren zu minimieren. Ein zentraler Punkt ist dabei die korrekte Auslegung und Überwachung der Prozessluft (technische Lüftung).

Anforderungen an die technische Lüftung (Absaugung):

Die DGUV 209-046 stellt hohe Anforderungen an die technische Lüftung:
– Funktionsfähigkeit: Die Absaugung muss während des gesamten Arbeitsvorgangs und bei Bedarf nachlaufend in Betrieb sein.
– Auslegung: Sie muss so ausgelegt sein, dass sie anfallende Lösemitteldämpfe direkt erfasst und abführt.
– Luftführung: Eine gefährliche Konzentration im Arbeitsbereich der Beschäftigten ist zu vermeiden.

Hierfür gibt die DGUV 209-046 verschiedene Methoden vor. Fällt die technische Lüftung aus, muss die Tätigkeit sofort eingestellt werden. Es besteht eine Prüf- und Dokumentationspflicht. Des Weiteren sind solche Lüftungsanlagen nicht wartungsfrei.

Fazit: Die zuverlässige Prozessluftüberwachung nach DGUV 209-046 ist ein wichtiger Bestandteil des Brand- und Explosionsschutzes in der Lackiererei. Wir möchten Sie außerdem darauf aufmerksam machen, dass die aktuelle Vorgehensweise bzw. die Nichterfüllung der angeforderten Maßnahmen kein Kavaliersdelikt ist. Es können empfindliche Geldstrafen drohen.

>> DGUV 209-046 als PDF herunterladen

Zweite Auflage des VhU-Leitfadens: Überblick über die Anforderungen der DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gelten in der gesamten Europäischen Union (EU) die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist es, in allen Mitgliedstaaten der EU einen einheitlichen Datenschutzstandard zu etablieren und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren. Dabei spielt die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Vielzahl relevanter Geschäftsprozesse eine zentrale Rolle – von der Personalverwaltung bis hin zur Stammdatenpflege von Geschäftskunden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Anforderungen der DSGVO umgesetzt haben und über eine ausreichende Dokumentation zum Datenschutz verfügen.

Der zweite Leitfaden des Verbands der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. (HESSENMETALL) (VhU) liefert die wichtigsten Fragestellungen und Antworten mit Beispielen und Links für die betriebliche Praxis >hier<. .

Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden keine abschließende und verbindliche rechtliche Beratung bieten kann. Für spezifische Fragen sollten stets Rechtsexperten hinzugezogen werden.

Aus der „Deutschland-Tour“ wird „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog, der verbindet“.

Nach 19 erfolgreichen Jahren wird es Zeit für frischen Wind und eine moderne Gestaltung des EUROGARANT Events. Aus der „Deutschland-Tour“ wird „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog, der verbindet“.

Das komplett neue Veranstaltungsformat für frische Ideen, starken Austausch und echte Mehrwerte stellt die wichtigen Themen kurz und prägnant in den Vordergrund und setzt anschließend auf Dialog bei von den Werkstätten frei gewählten Themenblöcken.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie >hier<. Alles zu „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog der verbindet“ finden Sie >hier<.

 Leitfaden für selbständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter

Ein neuer Leitfaden des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT), der >hier< abrufbar ist, unterstützt selbstständige Handwerkerinnen bei der Absicherung während Schwangerschaft und Mutterschaft. Er bietet Übersichten zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Krankengeld und zur betrieblichen Planung. Ziel ist es, Unternehmerinnen einen besseren Überblick über ihre Absicherungsmöglichkeiten zu geben.

Der Leitfaden informiert unter anderem über:
– Mutterschaftsgeld bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung
– Absicherungsmöglichkeiten bei privater Krankenversicherung
– Elterngeldregelungen für Selbstständige.
– Hinweise zur betrieblichen Vorsorge bei Ausfallzeiten.
Darüber hinaus enthält er wichtige Fristen und Besonderheiten im Bemessungszeitraum.

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt