ZKF-News 20/2026 vom 06.05.2026

Für Kurzentschlossene: Restplätze im Lehrgang zur Schadenbewertung und Kalkulation in der Caravan-Instandsetzung am 22. Mai 2026 in Friedberg

Speziell für die Weiterbildung von Mitarbeitern, die in der Auftragsannahme oder Kalkulation von Caravan und Reisemobilen tätig sind, bieten wir in Zusammenarbeit mit dem spezialisierten Kfz-Sachverständigen Felix Hoffmann den Lehrgang „Schadenbewertung und Kalkulation in der Instandsetzung von Wohnwagen und Wohnmobilen“ an.

Der 1-tägigen Lehrgang gibt einen Einstieg, um ein Grundverständnis und einen Überblick der verschiedensten Baukonstruktionen zu erhalten. Reparaturmethoden werden erläutert, Reparaturkosten anhand von Beispielen kalkuliert und es wird auf die Einsatzmöglichkeit der Kalkulationsprogramme von Audatex und DAT eingegangen.

Termin: 22. Mai 2026, Friedberg | Anmeldung >hier<  (DC)

Messe-Angebot für Caravan-Fachbetriebe auf Caravan Salon 2026

Der ZKF wird auf dem nächsten Caravan Salon, der vom 28. August bis 6. September 2026 in Düsseldorf stattfindet, erneut mit einem Messestand vertreten sein.

Unseren zertifizierten Caravan-Fachbetrieben geben wir auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit, sich am Messeauftritt zu beteiligen, um neue Kundenkontakte zu gewinnen.

Neben der Werbung mit dem Logo und der Auslage von Prospekten ist eine aktive Teilnahme auf dem Messestand möglich. Weitere Infos und finden Sie in diesem >Flyer<.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit einem kleinen Budget auf dem Caravan Salon – der Weltleitmesse für mobiles Reisen – einem großen Publikum zu zeigen und Kontakte in der Caravaning-Szene zu knüpfen. (DC)

Wichtig für die HU: Austauschfristen bei Gasheizungen beachten

Bei der Hauptuntersuchung (HU) von Reisemobilen steht die Betriebssicherheit der Heizsysteme im Fokus. Besonders wichtig für Servicebetriebe:

  • Austauschpflicht: Für ältere Heizgeräte (Inbetriebnahme 03/1993 bis 12/2005 gemäß TA 27) gilt eine Austauschfrist für Wärmetauscher. Diese beträgt meist 10 Jahre, wurde für bestimmte Modelle jedoch auf 30 Jahre verlängert.
  • Ausnahme E-Kennung: Moderne Geräte mit einer E-Kennzeichnung (nach UN/ECE R 122) unterliegen keiner gesetzlichen Austauschfrist mehr.
  • HU-Relevanz: Ist ein betroffenes Gerät nach Ablauf der Frist noch betriebsfähig eingebaut, führt dies zu einer negativen Bewertung der HU.

Eine detaillierte Übersicht mit einer Liste der betroffenen Modelle des viel verbreiteten Fabrikats Truma sowie deren Austauschvarianten finden Sie in unserem >Infoblatt<. (DC)

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt