Anhängerfahren: Mit Gelassenheit zum Ziel

• Spezielle Vorschriften und Eigenheiten des Gespanns
• Übung macht den Meister beim Rückwärtsfahren und Rangieren.
• Die Führerscheinbestimmungen sind zu beachten.

Ein Anhänger ist gekauft? Vielleicht sogar ein großer – ein Wohnwagen? Damit beginnt ein eigenes Kapitel des Autofahrens. Denn aus dem flexiblen Personenwagen wird durch das Ankuppeln des Anhängers ein gar nicht mehr so wendiges Gespann. Für dieses gelten eigene Gesetze – sowohl rechtlich als auch praktisch. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einige Tipps, was zu beachten ist.

Der wohl wichtigste Hinweis lautet: Mit Ruhe an die Sache gehen. Das beginnt schon beim Ankuppeln. Alle Schritte müssen sorgfältig erledigt werden: das Verbinden der Anhängerkupplung mit dem Kugelkopf am Auto und das Schließen der Antischlingerkupplung, falls vorhanden. Immer das Elektrokabel einstecken. Manchmal ist ein Adapter notwendig. Ist das Abreißseil um die Kupplung gelegt? Am Schluss noch einmal alles prüfen. Nur so ist die Verbindung insgesamt verlässlich und der Anhänger kann nicht vom Kugelkopf springen – das ist tatsächlich schon passiert.

Zum sicheren Ankuppeln gehört auch der obligatorische Test aller Heckleuchten am Anhänger. Zudem müssen die Räder des Autos mit dem für den Anhängerbetrieb korrekten Luftdruck versehen sein. Die entsprechenden Daten liefert die Betriebsanleitung. Ist das Stützrad hochgezogen und in dieser Position arretiert? Sind die zusätzlichen Außenspiegel bei überbreiten Anhängern montiert? Sind die Unterlegkeile von der Straße genommen? Wenn alle diese Fragen mit „Ja” beantwortet werden können, kann die Fahrt losgehen.

In diesem Moment schaltet der geübte Fahrer mental in einen anderen Modus: Er steuert gewissermaßen ein ganz anderes Fahrzeug als sonst. Dem Ungeübten hilft es, sich dies immer wieder bewusst zu machen. Ab diesem Moment gesteht er dem Gespann Eigenheiten zu. Vorausschauendes Fahren ist noch wichtiger als sonst. Der Zug ist länger, breiter und höher als der Solo-Pkw, insbesondere bei Wohnwagen. Die Geräuschkulisse ist anders. In Kurven muss weiter ausgeholt werden. Dabei ist es unbedingt notwendig, den Gegenverkehr im Auge zu behalten. Beim Überholen wird mehr Platz zum Aus- und Einscheren benötigt als gewohnt. Der tote Winkel ist in besonderem Maß zu beachten. Beim Beschleunigen reagiert das Gespann träger auf das Gasgeben. Der Bremsweg ist länger. Auch hier gilt: Beim Gespannfahren hilft Gelassenheit. Überhastete Aktionen sind fehl am Platz.

Es geht mit dem Wohnwagen in den Urlaub? Dann sollten Sie auf jeden Fall ausreichend Pausen einplanen. Zudem ist die Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich niedriger als bei einem Solo-Pkw. Daher sollte die Familie von einer um 30 bis 50 Prozent längeren Fahrzeit ausgehen.

Sorgfalt erfordert auch die Routenplanung. Gehören extreme Steigungs- und Gefällestrecken oder sehr enge Straßen zur zunächst ausgewählten Route? Manchmal ist es angenehmer, einen Bogen um solche Passagen zu machen und den einige Kilometer längeren Weg in Kauf zu nehmen. Navigationssysteme helfen dabei, die Sicherheit zu erhöhen. Es gibt Lösungen, darunter Handy-Apps, die nicht nur die niedrigere Fahrgeschwindigkeit, sondern auch die Gespannmaße bei der prognostizierten Ankunftszeit berücksichtigen. Sie empfehlen ausschließlich entsprechend geeignete Routen.

Rückwärtsfahren und Rangieren sind für Anfänger mit Anhänger eine echte Herausforderung. Das Heck des Anhängers bewegt sich beim Rückwärtsfahren nämlich entgegengesetzt zur Lenkbewegung des Zugfahrzeugs. Eine kurze Übungseinheit auf einem leeren Parkplatz verschafft schon ein wenig Routine. Moderne Fahrzeuge verfügen über eingebaute Rangierassistenten, die eine große Hilfe sein können. Unverzichtbar ist ein Einweiser, der zugleich den rückwärtigen Verkehr warnt. Wer sich unsicher fühlt, kann ein paar zusätzliche Fahrstunden nehmen. Alternativ kann ein spezielles Fahrsicherheitstraining absolviert werden, denn dieses beinhaltet meist auch das Rangieren.
Zu den rechtlichen Aspekten: In Deutschland dürfen Gespanne außerhalb geschlossener Ortschaften mit maximal 80 km/h unterwegs sein. Das gilt auch für die Autobahn, es sei denn, der Anhänger hat eine Tempo-100-Zulassung. Das etwas höhere Tempo erlaubt das Überholen von Lastwagen. Bei höheren Geschwindigkeiten ist jedoch Vorsicht geboten, da der Anhänger sensibel auf Seitenwind reagieren kann. Im Ausland gelten oft andere Geschwindigkeitsbegrenzungen: Informieren Sie sich am besten vorher, damit keine Geldbuße Ihre Reisekasse belastet.

Unterwegs ist auf besondere Verkehrsschilder zu achten. Beispielsweise gibt es ein Überholverbot für Gespanne, das durch ein symbolhaft dargestelltes Auto mit Anhänger gekennzeichnet ist. Seltener ist das Verbotsschild für lange Fahrzeuge. Es zeigt einen Lkw und nennt die relevante Länge, die dann auch für Gespanne gilt. Weitere Schilder warnen vor schmalen Durchfahrten oder geringen Durchfahrthöhen. Mithilfe eines Spickzettels, der am Armaturenbrett befestigt ist und Angaben zu Länge, Breite, Höhe und Gewicht des Gespanns enthält, lässt sich auf einen Blick erkennen, ob die Fahrt durch einen Engpass möglich ist.

Auch beim Parken gelten besondere Bestimmungen. Einige Beispiele: – Wird ein zugelassener Anhänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt, darf er an dieser Stelle maximal zwei Wochen stehen. Ist er an ein Zugfahrzeug gekuppelt, gilt keine Zeitbegrenzung. Allerdings muss es sich um einen Parkplatz handeln, der nicht ausschließlich für Pkw ausgewiesen ist. Denn dort darf ein Gespann nicht stehen. Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 2,8 Tonnen dürfen auf dem Rand von Gehwegen geparkt werden, wenn Verkehrszeichen dies zulassen. Dabei dürfen die entsprechenden Markierungen nicht überschritten werden. Ist der Anhänger schwerer, muss er auf einer Lkw-Parkfläche abgestellt werden.

Abschließend zum Führerschein. Fein raus ist, wer ihn vor 1999 erworben hat. Mit der früheren Klasse 3 darf der Fahrer dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen bewegen. Anders ist es bei der Klasse B: Mit ihr darf der Anhänger höchstens 750 Kilogramm wiegen. Die Klasse B kann ohne Prüfung und meist per Tageskurs um den Zusatz B96 erweitert werden, um auch schwerere Anhänger ziehen zu dürfen. In beiden Fällen, also mit oder ohne B96, beträgt das Gewichtslimit für das komplette Gespann 4,25 Tonnen. Fix rechnen: Wenn das Zugfahrzeug zum Beispiel 2,2 Tonnen wiegt, bleiben für den Wohnwagen 2,05 Tonnen. Beides gilt für den fertig beladenen und fahrbereiten Zustand. Das sollte für viele Fälle ausreichen. Alternativ kann der Führerschein auf die Klasse BE erweitert werden, dann darf die Gesamtkombination sieben Tonnen wiegen. Ein Blick aufs Wohnmobil: Mit dem Führerschein der Klasse B darf es maximal 3,5 Tonnen wiegen. Bei einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen ist die Klasse C1 erforderlich. Dieser Führerschein gilt befristet. Nach fünf Jahren müssen für die Verlängerung eine ärztliche Eignungsbescheinigung und ein aktueller Sehtest vorgelegt werden.

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: GTÜ