Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

In Deutschland regelt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) den Umgang mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. Sie dient der Emissionsvermeidung, indem sie eine Sachkunde für das Personal (u. a. „Kälteschein”) sowie Zertifizierungen für die Betriebe vorschreibt. Seit April 2026 gelten novellierte Regelungen zur Durchführung der EU-F-Gas-Verordnung.