ZKF-News 21/2026

ZKF-Präsident Arndt Hürter

Bild: ZKF-Präsident Arndt Hürter (Köln)

ZKF-News 21/2026 vom 12.05.2026

Erfolgreicher ZKF-Branchentreff 2026 in Köln | Zukunftsthemen, Fachwissen und Know-how und 100 Jahre Karosseriebauer-Innung Köln

Der ZKF veranstaltete am 7. und 8. Mai in Köln einen Branchentreff mit Rekordbeteiligung: Rund 600 Teilnehmer aus der K&L-Branche wurden auf dem Fachkongress an 3 verschiedenen Veranstaltungsorten in Köln begrüßt.

Im Fokus standen aktuelle Branchenthemen wie Elektromobilität, digitale Transformation, nachhaltige Reparaturprozesse sowie neue Entwicklungen im Fahrzeugbau.

Zu den Höhepunkten zählten unter anderem die Podiumsdiskussion mit Vertretern von Allianz und HUK-Coburg, ein umfangreiches Fachprogramm mit parallelen Pkw- und Nutzfahrzeug-Symposien sowie eine große Fachausstellung mit rund 50 Ausstellern.

Den festlichen Abschluss bildete der Galaabend in der Flora Köln anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Karosseriebauer-Innung Köln.

Verdiente Persönlichkeiten mit der goldenen ZKF-Ehrennadel ausgezeichnet

Am 07.05.2026 wurden folgende Persönlichkeiten aus dem ZKF-Vorstand auf dem diesjährigen ZKF-Branchentreff mit der goldenen ZKF-Ehrennadel, der höchsten Auszeichnung des ZKF, für deren Engagement im Handwerk und im ZKF geehrt:

> Reiner Brenner, Mönchengladbach
> Thomas Gessner, Klipphausen
> Olaf Räker, Bielefeld

Als Highlight ist die Verleihung der goldenen ZKF-Ehrennadel mit einem Brillanten an den ausscheidenden ZKF-Vizepräsident Detlev Thedens zu erwähnen.

Wir gratulieren auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich. (CK)

German Craft Skills: Ehrung der Besten

Der ZKF hat die Sieger des Bundeswettbewerbs „German Craft Skills“ am 07. Mai 2026 im Rahmen des ZKF-Branchentreffs in Köln feierlich geehrt.

Die Auszeichnung fand im Moto59 in besonderem Ambiente statt und würdigte die herausragenden Leistungen der Nachwuchstalente des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks.

Bereits in den News 51/2025 wurden die Gewinner ausführlich vorgestellt.

Der ZKF gratuliert den Preisträgern auch an dieser Stelle nochmals herzlich zu ihrem Erfolg und wünscht weiterhin viel Erfolg für den beruflichen Weg. (CK)

ZKF-Jahresmagazin 2026: Lösungen und aktuelle Informationen der Verbandsarbeit

Suchen Sie Antworten und Lösungen für Ihre betriebliche Arbeit oder aber einen Ansprechpartner innerhalb des ZKF?

Informationen mit Tipps finden Sie im neu veröffentlichten ZKF-Jahresmagazin 2026 mit aktuellen Fachartikeln über die Arbeit im ZKF und seinem Leistungsprofil. Sie erhalten ausführlich Einblicke über die aktuellen Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik im herstellenden und reparierenden Karosserie- und Fahrzeugbau, aber auch in rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen. Informationen rund um die Fort-, Aus- und Weiterbildung finden Sie gezielt mit Ansprechpartnern für Ihre betriebliche Arbeit. Mit der Online-Ansicht des Jahresmagazins können Sie interaktiv im Magazin stöbern.

Besonderer ZKF-Service für Sie als Mitglied

Als einen besonderen ZKF-Service erhalten Sie in Kürze als ZKF-Mitgliedsbetrieb Ihr eigenes Exemplar des Magazins. Es eignet sich als Nachschlagewerk und Informationsmedium für Mitarbeiter und Ihre Kunden, um Informationen zu vermitteln und sich über die Branche zu informieren.

Herzlich bedanken wir uns über die Unterstützung in Form einer Anzeigenschaltung durch unsere Fördermitglieder und dem ZKF nahestehender Unternehmen im Magazin.

Das neue interaktive ZKF-Jahresmagazin 2026 finden Sie im ZKF-Internetauftritt in der Rubrik „Leistungen“ >hier<. (AG)

Autor: Michael Teschke | Quelle und Bild: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

ZKF-News 20/2026

ZKF-News 20/2026 vom 06.05.2026

Für Kurzentschlossene: Restplätze im Lehrgang zur Schadenbewertung und Kalkulation in der Caravan-Instandsetzung am 22. Mai 2026 in Friedberg

Speziell für die Weiterbildung von Mitarbeitern, die in der Auftragsannahme oder Kalkulation von Caravan und Reisemobilen tätig sind, bieten wir in Zusammenarbeit mit dem spezialisierten Kfz-Sachverständigen Felix Hoffmann den Lehrgang „Schadenbewertung und Kalkulation in der Instandsetzung von Wohnwagen und Wohnmobilen“ an.

Der 1-tägigen Lehrgang gibt einen Einstieg, um ein Grundverständnis und einen Überblick der verschiedensten Baukonstruktionen zu erhalten. Reparaturmethoden werden erläutert, Reparaturkosten anhand von Beispielen kalkuliert und es wird auf die Einsatzmöglichkeit der Kalkulationsprogramme von Audatex und DAT eingegangen.

Termin: 22. Mai 2026, Friedberg | Anmeldung >hier<  (DC)

Messe-Angebot für Caravan-Fachbetriebe auf Caravan Salon 2026

Der ZKF wird auf dem nächsten Caravan Salon, der vom 28. August bis 6. September 2026 in Düsseldorf stattfindet, erneut mit einem Messestand vertreten sein.

Unseren zertifizierten Caravan-Fachbetrieben geben wir auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit, sich am Messeauftritt zu beteiligen, um neue Kundenkontakte zu gewinnen.

Neben der Werbung mit dem Logo und der Auslage von Prospekten ist eine aktive Teilnahme auf dem Messestand möglich. Weitere Infos und finden Sie in diesem >Flyer<.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit einem kleinen Budget auf dem Caravan Salon – der Weltleitmesse für mobiles Reisen – einem großen Publikum zu zeigen und Kontakte in der Caravaning-Szene zu knüpfen. (DC)

Wichtig für die HU: Austauschfristen bei Gasheizungen beachten

Bei der Hauptuntersuchung (HU) von Reisemobilen steht die Betriebssicherheit der Heizsysteme im Fokus. Besonders wichtig für Servicebetriebe:

  • Austauschpflicht: Für ältere Heizgeräte (Inbetriebnahme 03/1993 bis 12/2005 gemäß TA 27) gilt eine Austauschfrist für Wärmetauscher. Diese beträgt meist 10 Jahre, wurde für bestimmte Modelle jedoch auf 30 Jahre verlängert.
  • Ausnahme E-Kennung: Moderne Geräte mit einer E-Kennzeichnung (nach UN/ECE R 122) unterliegen keiner gesetzlichen Austauschfrist mehr.
  • HU-Relevanz: Ist ein betroffenes Gerät nach Ablauf der Frist noch betriebsfähig eingebaut, führt dies zu einer negativen Bewertung der HU.

Eine detaillierte Übersicht mit einer Liste der betroffenen Modelle des viel verbreiteten Fabrikats Truma sowie deren Austauschvarianten finden Sie in unserem >Infoblatt<. (DC)

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

ZKF-News 19/2026

ZKF-News 19/2026 vom 30.04.2026

Die F-Gase-Verordnung wurde final beschlossen. Kfz-Betriebe erhalten mehr Klarheit, haben aber auch neue Pflichten.

Bereits am 18. März hatten wir in unserem Newsletter auf die Auswirkungen der geplanten nationalen Umsetzung dieser Verordnung hingewiesen. Nun liegt die endgültige Fassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vor. Sie wurde am 16. April 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist einen Tag später in Kraft getreten.

Damit wird die EU-Verordnung 2024/573 verbindlich in deutsches Recht überführt und Karosserie-Fachbetriebe müssen sich auf ein verschärftes Zertifizierungs- und Kontrollverfahren einstellen. Gleichzeitig bringt die finale Fassung gegenüber dem im März diskutierten Entwurf einige für das Kraftfahrzeuggewerbe wichtige Präzisierungen.

Wichtige Differenzierungen

In unserem Newsletter vom 18. März 2026 hatten wir insbesondere auf drei Punkte hingewiesen: neue Anforderungen an Sachkundebescheinigungen, verpflichtende Auffrischungsschulungen im Siebenjahresrhythmus sowie mögliche Eingriffe in die Unternehmenszertifizierung. Diese Punkte finden sich in der nun verabschiedeten Endfassung vollständig wieder.

Neu ist jedoch die deutlich herausgearbeitete Unterscheidung zwischen klassischen Kfz-Klimaservicebetrieben und Unternehmen, die an Transportkühlanlagen arbeiten.

Werkstätten, die ausschließlich Pkw- und Nutzfahrzeug-Innenraumklimaanlagen warten oder reparieren, benötigen weiterhin kein Unternehmenszertifikat. Für sie reicht auch künftig die personengebundene Sachkundebescheinigung nach der EU-Durchführungsverordnung aus.

Anders ist es bei Betrieben, die Kühllastkraftwagen, Kühlanhänger oder andere Transportkühlsysteme instand setzen. Diese Unternehmen unterliegen künftig einer betrieblichen Zertifizierungspflicht – und damit auch einem neuen Widerrufsrisiko.

Behörden können Unternehmenszertifikate künftig entziehen

Ein zentraler Unterschied zur bisherigen Rechtslage betrifft die in § 10 ChemKlimaschutzV neu verankerten Eingriffsbefugnisse der Behörden. Erstmals ist nun geregelt, dass Unternehmenszertifikate widerrufen werden können, wenn beispielsweise die erforderliche Zahl sachkundiger Mitarbeiter nicht mehr vorhanden ist.

– die erforderliche Zahl sachkundiger Mitarbeiter nicht mehr vorhanden ist,
– vorgeschriebene Auffrischungsfortbildungen versäumt werden oder
– wiederholt gegen Vorgaben der EU-F-Gase-Verordnung verstoßen wird.

Für Werkstätten im Bereich der Transportkühlung bedeutet dies, dass die Zertifizierung von einem einmaligen Formalakt zu einer dauerhaften Aufgabe wird.

Alte Zertifikate müssen korrekt umgestellt werden

Auch die Umstellung bereits bestehender Sachkundebescheinigungen ist strenger geregelt als bislang erwartet. Gemäß § 7 ChemKlimaschutzV müssen umgeschriebene Bescheinigungen künftig einen ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass aus ihnen kein Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle abgeleitet werden kann. Ohne diesen Zusatz drohen formale Beanstandungen bei Kontrollen.

Dichtheitskontrollen: Ab 2027 ist eine deutlich umfangreichere Dokumentation erforderlich.

Neu sind zudem die erweiterten Betreiber- und Aufzeichnungspflichten.
Ab dem 13. März 2027 gelten verbindliche Dichtheitskontrollen und umfangreiche Dokumentationspflichten für Anlagen mit:
– fluorierten Treibhausgasen ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent oder
– Kältemitteln der Annex-II-Gruppe bereits ab einer Füllmenge von 1 kg.

Im Kfz-Bereich ist insbesondere das Kältemittel R1234yf betroffen. Werkstätten müssen künftig unter anderem Nachfüllmengen, Rückgewinnung, Dichtheitsprüfungen, Reparaturen, die Identität der Techniker und die Zertifikatsnummern mindestens fünf Jahre lang nachvollziehbar aufbewahren.

Der Handlungsbedarf in den Betrieben steigt

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung wird aus der bislang theoretischen Vorbereitung akuter Handlungsbedarf. Betroffene Betriebe sollten die folgenden Punkte beachten:

– die genaue Prüfung, ob lediglich personenbezogene Sachkunde oder zusätzlich ein Unternehmenszertifikat erforderlich ist,
– die Erfassung aller Fortbildungsfristen der eingesetzten Mitarbeiter und
– die Kontrolle bestehender Bescheinigungen auf formale Rechtskonformität und
– den Aufbau revisionssicherer Dokumentationsstrukturen für Kältemittelarbeiten.

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden und gefährden im zertifizierungspflichtigen Bereich unmittelbar die betriebliche Arbeitsfähigkeit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Michael Zierau (MZ) in der ZKF-Geschäftsstelle.

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

ZKF-News 18/2026

ZKF-News 18/2026 vom 22.04.2026

Berücksichtigung der DGUV 209-046 im Lackierbetrieb
Gültig für alle Betriebe, es gibt keine Bestandschutzregelung.

In Lackierkabinen, Lackierräumen und -einrichtungen kann die Lösemittelkonzentration durch brennbare Lösemittel so hoch werden, dass eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Um dies zu vermeiden, muss die technische Lüftung daher dauerhaft überwacht werden (Prozessluftüberwachung). Die Überwachung muss über die Luftmenge erfolgen.

Weitere wichtige Informationen sind der DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ (überarbeitete Fassung 2024/2025) zu entnehmen. Die DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ (überarbeitete Fassung 2024/2025) definiert technische Maßnahmen, um diese Gefahren zu minimieren. Ein zentraler Punkt ist dabei die korrekte Auslegung und Überwachung der Prozessluft (technische Lüftung).

Anforderungen an die technische Lüftung (Absaugung):

Die DGUV 209-046 stellt hohe Anforderungen an die technische Lüftung:
– Funktionsfähigkeit: Die Absaugung muss während des gesamten Arbeitsvorgangs und bei Bedarf nachlaufend in Betrieb sein.
– Auslegung: Sie muss so ausgelegt sein, dass sie anfallende Lösemitteldämpfe direkt erfasst und abführt.
– Luftführung: Eine gefährliche Konzentration im Arbeitsbereich der Beschäftigten ist zu vermeiden.

Hierfür gibt die DGUV 209-046 verschiedene Methoden vor. Fällt die technische Lüftung aus, muss die Tätigkeit sofort eingestellt werden. Es besteht eine Prüf- und Dokumentationspflicht. Des Weiteren sind solche Lüftungsanlagen nicht wartungsfrei.

Fazit: Die zuverlässige Prozessluftüberwachung nach DGUV 209-046 ist ein wichtiger Bestandteil des Brand- und Explosionsschutzes in der Lackiererei. Wir möchten Sie außerdem darauf aufmerksam machen, dass die aktuelle Vorgehensweise bzw. die Nichterfüllung der angeforderten Maßnahmen kein Kavaliersdelikt ist. Es können empfindliche Geldstrafen drohen.

>> DGUV 209-046 als PDF herunterladen

Zweite Auflage des VhU-Leitfadens: Überblick über die Anforderungen der DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gelten in der gesamten Europäischen Union (EU) die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist es, in allen Mitgliedstaaten der EU einen einheitlichen Datenschutzstandard zu etablieren und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren. Dabei spielt die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Vielzahl relevanter Geschäftsprozesse eine zentrale Rolle – von der Personalverwaltung bis hin zur Stammdatenpflege von Geschäftskunden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Anforderungen der DSGVO umgesetzt haben und über eine ausreichende Dokumentation zum Datenschutz verfügen.

Der zweite Leitfaden des Verbands der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. (HESSENMETALL) (VhU) liefert die wichtigsten Fragestellungen und Antworten mit Beispielen und Links für die betriebliche Praxis >hier<. .

Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden keine abschließende und verbindliche rechtliche Beratung bieten kann. Für spezifische Fragen sollten stets Rechtsexperten hinzugezogen werden.

Aus der „Deutschland-Tour“ wird „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog, der verbindet“.

Nach 19 erfolgreichen Jahren wird es Zeit für frischen Wind und eine moderne Gestaltung des EUROGARANT Events. Aus der „Deutschland-Tour“ wird „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog, der verbindet“.

Das komplett neue Veranstaltungsformat für frische Ideen, starken Austausch und echte Mehrwerte stellt die wichtigen Themen kurz und prägnant in den Vordergrund und setzt anschließend auf Dialog bei von den Werkstätten frei gewählten Themenblöcken.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie >hier<. Alles zu „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog der verbindet“ finden Sie >hier<.

 Leitfaden für selbständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter

Ein neuer Leitfaden des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT), der >hier< abrufbar ist, unterstützt selbstständige Handwerkerinnen bei der Absicherung während Schwangerschaft und Mutterschaft. Er bietet Übersichten zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Krankengeld und zur betrieblichen Planung. Ziel ist es, Unternehmerinnen einen besseren Überblick über ihre Absicherungsmöglichkeiten zu geben.

Der Leitfaden informiert unter anderem über:
– Mutterschaftsgeld bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung
– Absicherungsmöglichkeiten bei privater Krankenversicherung
– Elterngeldregelungen für Selbstständige.
– Hinweise zur betrieblichen Vorsorge bei Ausfallzeiten.
Darüber hinaus enthält er wichtige Fristen und Besonderheiten im Bemessungszeitraum.

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

ZKF-Branchentreff 2026

ZKF-Branchentreff 2026 | 7. Mai 2026 und 08. Mai 2026 in Köln

Der Treffpunkt der Branche in Köln – offen für alle Branchenteilnehmer rund um Karosserie, Lack und Fahrzeugbau

Erleben Sie den einzigartigen Dreiklang Kölns: automobilen Lifestyle, modernste TV-Produktionen und kölsche Lebensfreude – alles in einem Branchentreff des ZKF vereint. Entdecken Sie am Begrüßungsabend die Motorworld Köln, erleben Sie exklusive Einblicke in die MMC Studios, dem führenden TV-Produktionsstandort in Deutschland. Am Kongresstag erwartet Sie dort geballtes Fachwissen aus der Branche, praxisnah präsentiert und hochspannend aufbereitet. Diskutieren Sie mit Experten die Herausforderungen der K+L-Branche, knüpfen Sie wertvolle Kontakte, besuchen Sie die Fachausstellung und erweitern Sie Ihr Know-how. Abends feiern Sie dann mit uns beim Kölschen Galaabend im prachtvollen Festsaal der Kölner „Flora“ anlässlich 100 Jahre Karosseriebauer-Innung Köln. Freuen Sie sich auf ein anspruchsvolles Programm an drei Kölner Standorten, das Tradition, Innovation und Lebenslust in unvergleichlicher Weise zusammenbringt – ein echtes Stück Köln, das man erleben muss!

Ihr Thomas Aukamm Hauptgeschäftsführer.

Programm

7. Mai 2026 | Get-together
8. Mai 2026 | Welcome/Registrierung/Ausstellungsbeginn ab 08:30 Uhr
8. Mai 2026 | Pkw-Symposium ab 09:00 Uhr
8. Mai 2026 | Nutzfahrzeug-Symposium
8. Mai 2026 | Galaabend

 

 

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: ZKF-Branchentreff 2026

ZKF-Branchentreff 2026:

Automechanika Frankfurt