Widerrufsbutton kommt: Das müssen Online-Shops und Unternehmen jetzt wissen

Widerrufsbutton kommt: Das müssen Online-Shops und Unternehmen jetzt wissen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 19. Juni 2026 gilt die Pflicht zur Einführung eines Widerrufsbuttons für Online-Verträge über Waren und Dienstleistungen.
  • Mit der Widerrufsfunktion soll der Widerruf genauso einfach werden wie der Vertragsschluss. Verpflichtend ist er aber nur für den B2C-Bereich.
  • Bei der Umsetzung sollten nicht nur technische Herausforderungen, sondern auch rechtliche Aspekte wie die korrekte Platzierung und Beschriftung der Funktion berücksichtigt werden.

 

Worum geht’s?

Wer online Verträge mit wenigen Klicks abschließt, soll sie zukünftig genauso einfach widerrufen können: Die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 verlangt von Online-Händlern und Unternehmen ab dem 19. Juni 2026 eine digitale Widerrufsfunktion auf der Website – klar, sichtbar und rechtssicher. Wir klären, für wen der Widerrufsbutton zur Pflicht wird, wie er gestaltet sein muss und was Sie als Shopbetreiber, Agentur oder Unternehmen schon jetzt tun können, um Ihr Business fit für die Anforderungen der Verbraucherrechterichtlinie zu machen.

1. Was ist der Widerrufsbutton?

Mit dem Widerrufsbutton sollen Verbraucher online abgeschlossene Verträge über Waren oder Dienstleistungen genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben. Statt die notwendigen Informationen erst mühsam zusammenzusuchen, E-Mails zu schreiben oder gar das Muster-Widerrufsformular auszudrucken, soll der Widerruf direkt auf der Website bzw. Shop-Page möglich sein.

Die Pflicht zum Widerrufsbutton ergibt sich aus der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673. Diese müssen Deutschland und alle anderen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umsetzen. Das Gesetz wurde im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und sieht u.a. Änderungen im BGB vor. Spätestens ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die einen Abschluss ihrer Verträge online anbieten, eine digitale Widerrufsfunktion anbieten.

Lesen Sie den gesamten Beitrag auf >> eRecht24.de

Redaktion: Michael Teschke. Quelle: eRecht24, Autorin: Sophie Suske.

Fahrzeugzulassungen im April 2026

Fahrzeugzulassungen im April 2026

Im April 2026 wurden 249.163 Personenkraftwagen (Pkw) neu zugelassen, was einem Anstieg von 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Davon wurden 64,6 Prozent (-0,2 %) der Neuwagen gewerblich und 35,4 Prozent (+8,2 %) privat zugelassen.

Unter den deutschen Marken wies Smart mit einem Plus von 260,0 Prozent den stärksten Zuwachs im April 2026 auf und erreichte mit 972 Pkw einen Neuzulassungsanteil von 0,4 Prozent. Weitere Zugewinne im zweistelligen Bereich verzeichneten die Marken MINI (+23,7 %/1,4 %) und Audi (+19,0 %/7,4 %). Einstellige Zulassungssteigerungen entfielen auf die Marken Opel (+6,6 %/4,9 %) sowie Mercedes (+4,9 %/9,3 %). Rückläufige Neuzulassungszahlen registrierten hingegen die Marken BMW (-0,5 %/9,0 %), VW (-6,7 %/18,5 %), MAN (-8,5 %/0,0 %), Ford (-18,5 %/ 3,1 %) und Porsche (-26,1 %/0,9 %). VW war trotz des Rückgangs mit einem Anteil von 18,5 Prozent anteilstärkste deutsche Marke.

Bei den Importmarken wies Aston Martin (70 Pkw/ +1,650,0 %) erneut eine auffallende Steigerung auf – der Neuzulassungsanteil insgesamt lag bei 0,0 Prozent. Unter den Volumenmarken mit mindestens fünfstelligen Neuzulassungszahlen legte Skoda (21.192 Pkw) mit einem Plus von 12,2 Prozent und einem Anteil von 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat am deutlichsten zu und war damit auch anteilsstärkste Importmarke. Seat (11.771 Pkw) lag dagegen mit 13,9 Prozent hinter dem Ergebnis des Vorjahresmonats, was einen Anteil von 4,7 Prozent ausmachte. Mit mehr als 5.000 Neuzulassungen konnten die volumenstärkeren Importmarken Hyundai (+6,1 %/3,5 %), Renault (+28,7 %/2,2 %), Dacia (+5,6 %/2,2 %) und Peugeot (+2,8 %/2,2 %) ebenfalls einen Zuwachs bei den Neuzulassungen verzeichnen. Rückgänge verbuchten dagegen die Marken Fiat (-9,9 %/2,5 %), Kia (-6,0 %/ 2,3 %) und Toyota (-11,2 %/2,2 %).

Die SUVs hatten im April 2026 mit 35,1 Prozent den größten Anteil und verzeichneten einen Anstieg von 13,5 Prozent, gefolgt von der Kompaktklasse, die trotz eines Rückgangs von 12,9 Prozent das zweitstärkste Segment blieb. Die Kleinwagen konnten sich mit einem Anteil von 13,2 Prozent und einem Plus von 12,1 Prozent als drittstärkstes Segment behaupten. Die Mini-Vans (0,7 %) erreichten mit einer Steigerung von 28,5 Prozent den größten prozentualen Zuwachs, während die Wohnmobile (3,1 %/-23,2 %) deutlich hinter dem Ergebnis des Vergleichsmonats lagen.

Im April 2026 waren 64.350 Neuwagen den Elektro-Pkw (BEV) zuzuordnen und erreichten einen Anteil von 25,8 Prozent. Diese Antriebsart lag mit 41,3 Prozent über dem Ergebnis des Vorjahresmonats. 97.753 Neuwagen verfügten über einen hybriden Antrieb und erzielten einen Anteil von 39,2 Prozent (+6,6 %), darunter 27.546 Plug-in-Hybride (11,1 %/+13,3 %). 21,4 Prozent der Neuzulassungen waren den Benzinern (53.420 Pkw) zuzurechnen, deren Anzahl im Vergleich zum Vorjahresmonat um 20,0 Prozent abnahm. 32.437 Diesel-Pkw waren mit 13,8 Prozent ebenfalls rückläufig, ihr Anteil betrug 13,0 Prozent. 1.190 flüssiggasbetriebene Pkw (0,5 %/+18,1 %) und 2 Fahrzeuge mit Brennstoffzelle (Wasserstoff) (0,0 %) kamen zur Neuzulassung. Für die Antriebsarten Erdgas und Wasserstoff wurden keine Neuzulassungen registriert.

Der durchschnittliche CO2-Ausstoß der Pkw-Neuzulassungen im April 2026 betrug 97,6 g/km (-10,7 %).

Auf dem Nutzfahrzeugmarkt war bei den Fahrzeugklassen überwiegend ein Zuwachs zu verzeichnen (siehe Tabelle), wobei dieser bei den Sattelzugmaschinen (+26,6 %) am deutlichsten ausfiel. Die Neuzulassungen bei den Lastkraftwagen (Lkw) (-2,6 %) waren hingegen rückläufig. 25.342 fabrikneue Krafträder und damit 17,2 Prozent mehr als im Vergleichsmonat kamen im April 2026 zur Zulassung.

Insgesamt wurden 306.988 Kraftfahrzeuge (Kfz) (+3,7 %) und 25.581 Kfz-Anhänger (-3,6 %) erstmals in den Verkehr gebracht.

Auf dem Gebrauchtwagenmarkt wechselten insgesamt 666.856 Kfz (-3,4 %) und 40.826 Kfz-Anhänger (-1,4 %) die Halterin beziehungsweise den Halter. 

Autor: Michael Teschke. Quelle: KBA Kraftfahrtbundesamt.

Neuzulassungen von Personenkraftwagen (Pkw) nach alternativen Antrieben

Neuzulassungen von Personenkraftwagen (Pkw) im Jahresverlauf 2026 nach Marken und alternativen Antrieben

Mit 444.008 Neuwagen erreichte der Anteil der Neuzulassungen mit alternativen Antrieben am Gesamtzulassungsvolumen von 699.404 Personenkraftwagen (Pkw) einen Anteil von 63,5 Prozent.

Die Anzahl der Neuwagen mit alternativen Antrieben (Elektro (BEV)*, Hybrid, Plug-in, Brennstoffzelle, Gas, Wasserstoff) überstieg somit das Niveau des ersten Quartals des Vorjahres um 19,4 Prozent.

235.750 Neuwagen beziehungsweise 33,7 Prozent waren mit einem Elektroantrieb (BEV, Plug-in, Brennstoffzelle) ausgestattet, was einem Anstieg von 33,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

Im Berichtszeitraum wurden 159.630 Elektro-Pkw (BEV) neu zugelassen. Das entspricht einem Anteil von 22,8 Prozent am Gesamtzulassungsvolumen und einem Anstieg von 41,3 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.

*BEV steht für Battery Electric Vehicle, also Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischer Energiequelle.

Autor: Michael Teschke. Quelle: KBA Kraftfahrtbundesamt.

Personal | Bundesrat stoppt die 1000 EURO-Entlastungsprämie

Bundesrat stoppt die 1000 EURO-Entlastungsprämie

Die Bundesregierung hat bei ihrem Vorhaben, die Auswirkungen der Energiekrise abzumildern, einen Rückschlag erlitten. Die Entlastungsprämie von Unternehmen an ihre Mitarbeiter in Höhe von 1.000 Euro wird vorerst nicht umgesetzt. Der Bundesrat verweigerte dem Gesetz am Freitag überraschend die Zustimmung.

Vertreter der Länder kritisierten, dass der Bund mit dem Gesetz Steuerausfälle verursachen würde, ohne diese auszugleichen. „Das ist ein Fiasko für die Bundesregierung und ganz persönlich für Kanzler Merz“, sagte die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Dröge.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) reagierte hingegen erleichtert. DIHK-Präsident Peter Adrian bezeichnete das Veto der Länderkammer in Berlin als „erforderliche Notbremsung“. Die Wirtschaft hatte befürchtet, dass die Prämie die Erwartungen der Arbeitnehmer schürt und den Unternehmen zusätzliche Kosten verursacht.

Die Bundesregierung will nun beraten, ob sie den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anruft, um einen Kompromiss zu finden. Ein Regierungssprecher kündigte eine „zeitnahe“ Entscheidung an.

Autor: Michael Teschke

Personal | Fragen und Antworten zur Entlastungsprämie

Fragen und Antworten zur Entlastungsprämie

Um die Folgen des Iran-Kriegs abzumildern, bringt die Bundesregierung schnelle Hilfen auf den Weg. Ein Teil des Entlastungspakets soll es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu zahlen. Hier die aus unserer Sicht vier wichtigsten Fragen und Antworten:

1. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir die Entlastungsprämie zu zahlen? Unternehmen können diese Möglichkeit nutzen, es besteht aber keine Pflicht.

2. Muss ich die Prämie beim Arbeitgeber beantragen? Nein.

3. Werden Abgaben und Steuern auf die Prämie fällig? Die Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung ermöglicht die steuer- und abgabenfreie Auszahlung der Entlastungsprämie bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro.

4. Wann ist eine Auszahlung der Prämie möglich? Die steuer- und abgabenfreie Zahlung durch die Arbeitgeber soll im Zeitraum vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.

Dieser Beitrag stellt keine steuerrechtliche Beratung dar. Informieren Sie sich hierzu beispielsweise bei Ihrer Steuerberatung.

Aktuelle Weblinks:

>> Bundesregierung Fragen und Antworten zur Entlastungsprämie (24.04.2026)

>> HAUFE Entlastungsprämie für hohe Energiepreise: Bis zu 1.000 Euro steuerfrei. (24.04.2026)

Autor: Michael Teschke