Sehon-Lackieranlagen: Professionelles Spotrepair

Sehon-Lackieranlagen: Professionelles Spotrepair

Der deutsche Lackierkabinen-Hersteller Sehon bietet verschiedene ausgestattete Arbeitsplätze und -möglichkeiten für professionelles Spotrepair. Das Unternehmen gibt außerdem Tipps, wie Betriebe ihr Marketing verbessern können.

Laut Sehon lassen sich ca. 80 % aller Kleinschäden mit der Spotrepair-Methode beheben. Für viele potenzielle Verbraucher ist das ökologische Argument, dass beim Spotrepair „Reparieren statt Austauschen“ greift, entscheidend. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und der steigenden Ersatzteilpreise darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Verbraucher sparen möchten und nach günstigen Reparaturmethoden wie Spotrepair suchen.

Spotrepair mit dem Multi-Speed-Master

Der Multi-Speed-Master (MSM) ist ein speziell für die Kleinschadenreparatur entwickelter, patentierter Profi-Arbeitsplatz von Sehon. Es handelt sich um ein modulares Spot-Repair-System, dessen Größe und Ausstattung an die Instandsetzung von Pkw, Nutzfahrzeugen, Bussen und Schienenfahrzeugen angepasst werden kann.

Die Fahrzeugvorbereitung sowie der Lackier- und Trocknungsprozess erfolgen direkt am Spot-Repair-Arbeitsplatz. Zeitaufwändiges Rangieren entfällt. Vor allem aber kann bei Kleinschadenreparaturen oder Wartungsarbeiten auf den kostenintensiven Einsatz von Lackierkabine und Trockner verzichtet werden. Das spart Energie, Zeit und Kosten.

Der MSM benötigt nur wenig Platz (ab 7 × 4 m für Pkw) und kann daher in den meisten Betrieben nachgerüstet werden. Der geringe Zu- und Abluftbedarf sowie die Trocknung durch IR oder UV garantieren minimale Energiekosten.

Spotrepair mit der Multifunktionskabine SE-Multistar

Die Multifunktions-Lackierkabine SE-Multistar von Sehon ist ein wahrer Alleskönner für professionelles Spotrepair. Im Vergleich zum nachrüstbaren Multi-Speed-Master werden Multikabinen insbesondere bei Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Anfang an in den Arbeitsablauf „Trockner – traditionelle Lackierkabine – Maskierung – Multifunktionskabine für Kleinschäden“ geplant.

Diese Anlagenkonstellation wird von Betriebsinhabern gewählt, die die professionelle Kleinschadenreparatur als eigenes Geschäftsfeld betreiben. Dadurch können sie den Spotrepair-Arbeitsplatz bestmöglich und effizient in ihr betriebliches Fahrzeugrouting integrieren.

Universal-Vorbereitungsplätze

Die Universal-Vorbereitungsplätze von Sehon für die Fahrzeugvorbereitung können auch für Spotrepair eingesetzt werden. Sie entsprechen den BG-Richtlinien und sind generell mit der vorgeschriebenen Zu- und Ablufttechnik ausgestattet. Sie sind in der Regel mit Hebebühnen ausgestattet und als Unterflur- oder Überflurvariante erhältlich. Für Spotrepair kommen Infrarot- bzw. UV-Trocknungssysteme zum Einsatz.

Marketingtipps

Die Sehon-Marktforschung analysiert regelmäßig die Webseiten deutscher Karosserie- und Lackierbetriebe, auch zum Thema „Spotrepair“. Über 90 % der Betriebe bieten diese Reparaturmethode an. Allerdings:

  • Die wenigsten Homepages erklären ausführlich, welche Vorteile Spotrepair für Endkunden hat.
  • Nicht selten verwechseln Betriebe die Begriffe Spotrepair und Smartrepair. Wenn von Smart Repair die Rede ist, aber Spotrepair gemeint ist, können Endkunden den Betrieb beim Googeln nicht finden.
  • Viele Betriebe sprechen auf ihrer Homepage über Spotrepair, vergessen dabei aber wichtige Keywords und Beschreibungen wie „Kleinschadenreparatur“, „kleine Schäden reparieren“ oder „Schäden kostengünstig reparieren“. Das ist ein weiteres Hindernis, um bei Google perfekt gefunden zu werden.
  • Das Argument „Reparieren statt Austauschen“ wird kaum gewürdigt (Umweltschutz, Nachhaltigkeit).

Sicherheit

Tiemo Sehon verweist auf die Sicherheitsanforderungen für Spotrepair-, Universal- und Multifunktionsarbeitsplätze und -kabinen: „Auch bei diesen Arbeitsplätzen sind technische und sicherheitstechnische Normen, Vorschriften und Richtlinien zu beachten. Dazu zählen Zu- und Abluft, Explosionsschutz und Arbeitsplatzsicherheit. Wer uns kennt, weiß, dass gesetzliche Anforderungen bei unseren Anlagen immer eingehalten werden. Das ist bei nicht allen am Markt erhältlichen Angeboten garantiert. Kunden sind bei uns auf der sicheren Seite.“

Autor: Michael Teschke | Foto: SEHON.

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Ein Wohnmobil kaufen? Das ist zu beachten.

Ein Wohnmobil kaufen? Das ist zu beachten:

+ Fahrzeugwahl entsprechend der vorhandenen Führerscheinklasse
+ Die Fahreigenschaften unterscheiden sich meist deutlich von denen eines Pkw.
+ Zulässiges Gesamtgewicht, Verkehrsregeln und Hauptuntersuchung

Camping ist ein Megatrend der vergangenen Jahre. Eine Frage löst dabei aber gern Diskussionen aus: Wohnwagen oder Wohnmobil? Für den Campinganhänger sprechen unter anderem die günstigeren Anschaffungskosten und die Tatsache, dass das Zugfahrzeug am Zielort für Ausflüge eingesetzt werden kann. Das motorisierte Campingfahrzeug hingegen punktet mit besserer Rangierfähigkeit und höherer Flexibilität für Übernachtungen unterwegs. In der Statistik siegt das Wohnmobil eindeutig: Über eine Million in Deutschland derzeit zugelassene Wohnmobile übertreffen 780.000 Wohnwagen (Basis: 2025).Ob Kleinbus, Kastenwagen, Teilintegrierter oder Integrierter: Was gilt es beim Thema Wohnmobil zu beachten? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einen Überblick.

Führerschein
Die gesamte genannte Fahrzeugwelt steht allen offen, die einen Führerschein der früheren Klasse 3 besitzen. Dieser wurde bis zum 31. Dezember 1998 ausgegeben. Mit diesem dürfen sie sämtliche Fahrzeuge bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen bewegen. Das ist schon einiges. Doch es gibt sogar noch größere Wohnmobile auf Basis von Lastwagen oder Bussen. Diese erfordern nicht nur beim Kauf einen tiefen Griff ins Portemonnaie, sondern auch den Lkw-Führerschein. Wer nach dem 1. Januar 1999 einen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen bewegen. Gut zu wissen: Die Fahrerlaubnis lässt sich aufstocken. Mit der Klasse C1 dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gefahren werden. Diese kann alle fünf Jahre gegen Vorlage einer Gesundheits- und Augenuntersuchung verlängert werden.

Testen und Messen besuchen
Mancher Campingnovize ist beim Fahrzeugkauf schnell bei der Sache. Es ist jedoch keinesfalls eine schlechte Idee, das Fahrzeug der Wahl oder ein ähnliches Modell erst einmal zu mieten. So kann man das Wohnen auf vier Rädern und das Fahren ausprobieren. Manch einer justiert nach diesem Realexperiment seine Fahrzeugwahl und entscheidet sich vielleicht für ein größeres Wohnmobil, wenn das Raumangebot im Kastenwagen nicht ganz den Erwartungen entspricht. Oder auch umgekehrt, hin zu einem kleineren Fahrzeug, weil dieses einfach wendiger ist. Hilfreich sind auch Besuche großer Campingmessen.

Ausgebauter Kleinbus
Ein ausgebauter Kleinbus fährt sich noch am ehesten wie ein Pkw und ist auch in der Stadt oder bei der Parkplatzsuche wendig. Je größer das Fahrzeug ist, desto stärker ändern sich die Eigenschaften. So beschleunigt ein großes Wohnmobil in der Regel beispielsweise deutlich langsamer als ein Pkw und der Bremsweg kann deutlich länger sein. Wichtig ist ein entspanntes und vorausschauendes Fahren, was Reisemobilprofis bereits als Teil der Entschleunigung und als Pluspunkt für den Urlaub auf vier Rädern empfinden.

Ausgewachsenes Wohnmobil
Mit einem ausgewachsenen Wohnmobil ist man nicht besonders wieselflink unterwegs. Daher muss man stets die Gesamtdimensionen im Blick haben, um nicht etwa seitlich in engen Kurven oder oben in niedrigen Durchfahrten hängen zu bleiben. Beim Ausscheren ist der meist großzügige „tote Winkel“ zu beachten. Beim Rückwärtsfahren ist eine zweite Person, die einweist, essenziell – und eine Rückfahrkamera zusätzlich nützlich.
Immer eine gute Idee ist ein Fahrsicherheitstraining. Dort lernt man, das Fahrzeug in kniffligen Situationen besser zu beherrschen, etwa bei Ausweichmanövern oder Notbremsungen. Nützlich sind außerdem spezielle Navigationssysteme, die die Fahrzeugabmessungen bei der Routenplanung berücksichtigen. So bleiben beispielsweise ganz schmale Straßen oder niedrige Durchfahrten außen vor. Das enthebt natürlich nicht der Pflicht, dennoch auf die entsprechenden Verkehrs- und Hinweisschilder zu achten, denn in digitalen Straßenkarten sind nicht alle Schlüsselstellen präzise hinterlegt.

Beladen und Gesamtgewicht beachten
Beim Beladen mit der Urlaubsausstattung ist die erlaubte Gesamtmasse stets im Auge zu behalten. Wenn das Wohnmobil mit allen Einbauten und Zusatzausstattung beispielsweise ein Leergewicht von 2.900 Kilogramm hat und maximal 3.500 Kilogramm wiegen darf, sind 600 Kilogramm zulässig. Da ein Wohnmobil ohne Fahrer nicht fahren kann, sind diese 75 Kilogramm bereits im Leergewicht berücksichtigt. Jede weitere Person zählt als Zusatzgewicht. Kommen beispielsweise drei Personen und ein Hund sowie das volle Reisegepäck der Familie hinzu, sind 600 Kilogramm Nutzlast nicht mehr ganz so opulent. Überschreitet man die zulässige Gesamtmasse, werden Geldbußen fällig, die in manchen Ländern empfindliche Höhen bis in den vierstelligen Bereich erreichen können. Bevor man beim Einladen jeden Gegenstand einzeln wiegt: Ideal ist es, mit dem fertig gepackten Reisemobil auf eine Fahrzeugwaage zu fahren. Diese gibt es oft in der Nähe, beispielsweise bei Baustoffhändlern oder Entsorgungsbetrieben.

Verkehrsregeln 
Welche Verkehrsregeln gelten für Wohnmobilisten? Hier einige Beispiele: – Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gelten die gleichen Tempolimits wie für Pkw. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen sind außerorts und auf Schnellstraßen maximal 80 km/h sowie auf Autobahnen 100 km/h zu fahren. Bei einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen gelten die Limits für Lkw: außerorts 60 km/h sowie 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Einige Schilder gelten auch für Wohnmobile: Wenn für Lkw ein Durchfahrtsverbot, ein Überholverbot oder ein Abstandsgebot gilt, dann gilt dies jeweils auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Seltener sind ein Durchfahrtsverbot für Lkw einer bestimmten Länge, die auf dem Verkehrszeichen angegeben ist, oder für Fahrzeuge mit einer höheren Achslast als auf dem Schild angegeben. Diese Beschränkungen gelten selbstverständlich ebenfalls für Wohnmobile mit diesen Eigenschaften.

Hauptuntersuchung (HU) – Gasprüfung
Auch Wohnmobile unterliegen selbstverständlich der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung. Die GTÜ-Prüfstellen freuen sich über Campingfreunde – und nicht selten entsteht ein munteres Gespräch über die jüngste Urlaubsreise mit dem Fahrzeug. Ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen wird wie ein Pkw behandelt. Ist es neu, ist die erste HU nach drei Jahren fällig. Danach muss es alle zwei Jahre zur HU. Bei Wohnmobilen von 3,5 bis 7,5 Tonnen ist spätestens nach zwei Jahren die erste Hauptuntersuchung fällig. Anschließend muss das Fahrzeug ebenfalls alle zwei Jahre zur HU vorgeführt werden. Ab dem sechsten Jahr ist die Untersuchung jährlich fällig. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen müssen stets einmal jährlich zur Hauptuntersuchung.

Viele Wohnmobile haben gasbetriebene Geräte an Bord, etwa einen Herd oder eine Heizung. Die Gasanlage muss alle zwei Jahre auf Dichtigkeit geprüft werden. Die Gasprüfung muss nicht zusammen mit der Hauptuntersuchung erledigt werden, was jedoch oft am einfachsten ist. Die GTÜ-Prüfstellen sind auch dafür ausgestattet.

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: GTÜ (08-2023) | redaktionell überarbeitet 27.04.2026

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Personal | Fragen und Antworten zur Entlastungsprämie

Fragen und Antworten zur Entlastungsprämie

Um die Folgen des Iran-Kriegs abzumildern, bringt die Bundesregierung schnelle Hilfen auf den Weg. Ein Teil des Entlastungspakets soll es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro zu zahlen. Hier die aus unserer Sicht vier wichtigsten Fragen und Antworten:

1. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir die Entlastungsprämie zu zahlen? Unternehmen können diese Möglichkeit nutzen, es besteht aber keine Pflicht.

2. Muss ich die Prämie beim Arbeitgeber beantragen? Nein.

3. Werden Abgaben und Steuern auf die Prämie fällig? Die Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung ermöglicht die steuer- und abgabenfreie Auszahlung der Entlastungsprämie bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro.

4. Wann ist eine Auszahlung der Prämie möglich? Die steuer- und abgabenfreie Zahlung durch die Arbeitgeber soll im Zeitraum vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein.

Dieser Beitrag stellt keine steuerrechtliche Beratung dar. Informieren Sie sich hierzu beispielsweise bei Ihrer Steuerberatung.

Aktuelle Weblinks:

>> Bundesregierung Fragen und Antworten zur Entlastungsprämie (24.04.2026)

>> HAUFE Entlastungsprämie für hohe Energiepreise: Bis zu 1.000 Euro steuerfrei. (24.04.2026)

Autor: Michael Teschke

Anhängerfahren: Mit Gelassenheit zum Ziel

Anhängerfahren: Mit Gelassenheit zum Ziel

• Spezielle Vorschriften und Eigenheiten des Gespanns
• Übung macht den Meister beim Rückwärtsfahren und Rangieren.
• Die Führerscheinbestimmungen sind zu beachten.

Ein Anhänger ist gekauft? Vielleicht sogar ein großer – ein Wohnwagen? Damit beginnt ein eigenes Kapitel des Autofahrens. Denn aus dem flexiblen Personenwagen wird durch das Ankuppeln des Anhängers ein gar nicht mehr so wendiges Gespann. Für dieses gelten eigene Gesetze – sowohl rechtlich als auch praktisch. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt einige Tipps, was zu beachten ist.

Der wohl wichtigste Hinweis lautet: Mit Ruhe an die Sache gehen. Das beginnt schon beim Ankuppeln. Alle Schritte müssen sorgfältig erledigt werden: das Verbinden der Anhängerkupplung mit dem Kugelkopf am Auto und das Schließen der Antischlingerkupplung, falls vorhanden. Immer das Elektrokabel einstecken. Manchmal ist ein Adapter notwendig. Ist das Abreißseil um die Kupplung gelegt? Am Schluss noch einmal alles prüfen. Nur so ist die Verbindung insgesamt verlässlich und der Anhänger kann nicht vom Kugelkopf springen – das ist tatsächlich schon passiert.

Zum sicheren Ankuppeln gehört auch der obligatorische Test aller Heckleuchten am Anhänger. Zudem müssen die Räder des Autos mit dem für den Anhängerbetrieb korrekten Luftdruck versehen sein. Die entsprechenden Daten liefert die Betriebsanleitung. Ist das Stützrad hochgezogen und in dieser Position arretiert? Sind die zusätzlichen Außenspiegel bei überbreiten Anhängern montiert? Sind die Unterlegkeile von der Straße genommen? Wenn alle diese Fragen mit „Ja” beantwortet werden können, kann die Fahrt losgehen.

In diesem Moment schaltet der geübte Fahrer mental in einen anderen Modus: Er steuert gewissermaßen ein ganz anderes Fahrzeug als sonst. Dem Ungeübten hilft es, sich dies immer wieder bewusst zu machen. Ab diesem Moment gesteht er dem Gespann Eigenheiten zu. Vorausschauendes Fahren ist noch wichtiger als sonst. Der Zug ist länger, breiter und höher als der Solo-Pkw, insbesondere bei Wohnwagen. Die Geräuschkulisse ist anders. In Kurven muss weiter ausgeholt werden. Dabei ist es unbedingt notwendig, den Gegenverkehr im Auge zu behalten. Beim Überholen wird mehr Platz zum Aus- und Einscheren benötigt als gewohnt. Der tote Winkel ist in besonderem Maß zu beachten. Beim Beschleunigen reagiert das Gespann träger auf das Gasgeben. Der Bremsweg ist länger. Auch hier gilt: Beim Gespannfahren hilft Gelassenheit. Überhastete Aktionen sind fehl am Platz.

Es geht mit dem Wohnwagen in den Urlaub? Dann sollten Sie auf jeden Fall ausreichend Pausen einplanen. Zudem ist die Durchschnittsgeschwindigkeit deutlich niedriger als bei einem Solo-Pkw. Daher sollte die Familie von einer um 30 bis 50 Prozent längeren Fahrzeit ausgehen.

Sorgfalt erfordert auch die Routenplanung. Gehören extreme Steigungs- und Gefällestrecken oder sehr enge Straßen zur zunächst ausgewählten Route? Manchmal ist es angenehmer, einen Bogen um solche Passagen zu machen und den einige Kilometer längeren Weg in Kauf zu nehmen. Navigationssysteme helfen dabei, die Sicherheit zu erhöhen. Es gibt Lösungen, darunter Handy-Apps, die nicht nur die niedrigere Fahrgeschwindigkeit, sondern auch die Gespannmaße bei der prognostizierten Ankunftszeit berücksichtigen. Sie empfehlen ausschließlich entsprechend geeignete Routen.

Rückwärtsfahren und Rangieren sind für Anfänger mit Anhänger eine echte Herausforderung. Das Heck des Anhängers bewegt sich beim Rückwärtsfahren nämlich entgegengesetzt zur Lenkbewegung des Zugfahrzeugs. Eine kurze Übungseinheit auf einem leeren Parkplatz verschafft schon ein wenig Routine. Moderne Fahrzeuge verfügen über eingebaute Rangierassistenten, die eine große Hilfe sein können. Unverzichtbar ist ein Einweiser, der zugleich den rückwärtigen Verkehr warnt. Wer sich unsicher fühlt, kann ein paar zusätzliche Fahrstunden nehmen. Alternativ kann ein spezielles Fahrsicherheitstraining absolviert werden, denn dieses beinhaltet meist auch das Rangieren.
Zu den rechtlichen Aspekten: In Deutschland dürfen Gespanne außerhalb geschlossener Ortschaften mit maximal 80 km/h unterwegs sein. Das gilt auch für die Autobahn, es sei denn, der Anhänger hat eine Tempo-100-Zulassung. Das etwas höhere Tempo erlaubt das Überholen von Lastwagen. Bei höheren Geschwindigkeiten ist jedoch Vorsicht geboten, da der Anhänger sensibel auf Seitenwind reagieren kann. Im Ausland gelten oft andere Geschwindigkeitsbegrenzungen: Informieren Sie sich am besten vorher, damit keine Geldbuße Ihre Reisekasse belastet.

Unterwegs ist auf besondere Verkehrsschilder zu achten. Beispielsweise gibt es ein Überholverbot für Gespanne, das durch ein symbolhaft dargestelltes Auto mit Anhänger gekennzeichnet ist. Seltener ist das Verbotsschild für lange Fahrzeuge. Es zeigt einen Lkw und nennt die relevante Länge, die dann auch für Gespanne gilt. Weitere Schilder warnen vor schmalen Durchfahrten oder geringen Durchfahrthöhen. Mithilfe eines Spickzettels, der am Armaturenbrett befestigt ist und Angaben zu Länge, Breite, Höhe und Gewicht des Gespanns enthält, lässt sich auf einen Blick erkennen, ob die Fahrt durch einen Engpass möglich ist.

Auch beim Parken gelten besondere Bestimmungen. Einige Beispiele: – Wird ein zugelassener Anhänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt, darf er an dieser Stelle maximal zwei Wochen stehen. Ist er an ein Zugfahrzeug gekuppelt, gilt keine Zeitbegrenzung. Allerdings muss es sich um einen Parkplatz handeln, der nicht ausschließlich für Pkw ausgewiesen ist. Denn dort darf ein Gespann nicht stehen. Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 2,8 Tonnen dürfen auf dem Rand von Gehwegen geparkt werden, wenn Verkehrszeichen dies zulassen. Dabei dürfen die entsprechenden Markierungen nicht überschritten werden. Ist der Anhänger schwerer, muss er auf einer Lkw-Parkfläche abgestellt werden.

Abschließend zum Führerschein. Fein raus ist, wer ihn vor 1999 erworben hat. Mit der früheren Klasse 3 darf der Fahrer dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen bewegen. Anders ist es bei der Klasse B: Mit ihr darf der Anhänger höchstens 750 Kilogramm wiegen. Die Klasse B kann ohne Prüfung und meist per Tageskurs um den Zusatz B96 erweitert werden, um auch schwerere Anhänger ziehen zu dürfen. In beiden Fällen, also mit oder ohne B96, beträgt das Gewichtslimit für das komplette Gespann 4,25 Tonnen. Fix rechnen: Wenn das Zugfahrzeug zum Beispiel 2,2 Tonnen wiegt, bleiben für den Wohnwagen 2,05 Tonnen. Beides gilt für den fertig beladenen und fahrbereiten Zustand. Das sollte für viele Fälle ausreichen. Alternativ kann der Führerschein auf die Klasse BE erweitert werden, dann darf die Gesamtkombination sieben Tonnen wiegen. Ein Blick aufs Wohnmobil: Mit dem Führerschein der Klasse B darf es maximal 3,5 Tonnen wiegen. Bei einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen ist die Klasse C1 erforderlich. Dieser Führerschein gilt befristet. Nach fünf Jahren müssen für die Verlängerung eine ärztliche Eignungsbescheinigung und ein aktueller Sehtest vorgelegt werden.

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: GTÜ

Networking:

ZKF-News 18/2026

ZKF-News 18/2026 vom 22.04.2026

Berücksichtigung der DGUV 209-046 im Lackierbetrieb
Gültig für alle Betriebe, es gibt keine Bestandschutzregelung.

In Lackierkabinen, Lackierräumen und -einrichtungen kann die Lösemittelkonzentration durch brennbare Lösemittel so hoch werden, dass eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht. Um dies zu vermeiden, muss die technische Lüftung daher dauerhaft überwacht werden (Prozessluftüberwachung). Die Überwachung muss über die Luftmenge erfolgen.

Weitere wichtige Informationen sind der DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ (überarbeitete Fassung 2024/2025) zu entnehmen. Die DGUV Information 209-046 „Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz“ (überarbeitete Fassung 2024/2025) definiert technische Maßnahmen, um diese Gefahren zu minimieren. Ein zentraler Punkt ist dabei die korrekte Auslegung und Überwachung der Prozessluft (technische Lüftung).

Anforderungen an die technische Lüftung (Absaugung):

Die DGUV 209-046 stellt hohe Anforderungen an die technische Lüftung:
– Funktionsfähigkeit: Die Absaugung muss während des gesamten Arbeitsvorgangs und bei Bedarf nachlaufend in Betrieb sein.
– Auslegung: Sie muss so ausgelegt sein, dass sie anfallende Lösemitteldämpfe direkt erfasst und abführt.
– Luftführung: Eine gefährliche Konzentration im Arbeitsbereich der Beschäftigten ist zu vermeiden.

Hierfür gibt die DGUV 209-046 verschiedene Methoden vor. Fällt die technische Lüftung aus, muss die Tätigkeit sofort eingestellt werden. Es besteht eine Prüf- und Dokumentationspflicht. Des Weiteren sind solche Lüftungsanlagen nicht wartungsfrei.

Fazit: Die zuverlässige Prozessluftüberwachung nach DGUV 209-046 ist ein wichtiger Bestandteil des Brand- und Explosionsschutzes in der Lackiererei. Wir möchten Sie außerdem darauf aufmerksam machen, dass die aktuelle Vorgehensweise bzw. die Nichterfüllung der angeforderten Maßnahmen kein Kavaliersdelikt ist. Es können empfindliche Geldstrafen drohen.

>> DGUV 209-046 als PDF herunterladen

Zweite Auflage des VhU-Leitfadens: Überblick über die Anforderungen der DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gelten in der gesamten Europäischen Union (EU) die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist es, in allen Mitgliedstaaten der EU einen einheitlichen Datenschutzstandard zu etablieren und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu wahren. Dabei spielt die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Vielzahl relevanter Geschäftsprozesse eine zentrale Rolle – von der Personalverwaltung bis hin zur Stammdatenpflege von Geschäftskunden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Anforderungen der DSGVO umgesetzt haben und über eine ausreichende Dokumentation zum Datenschutz verfügen.

Der zweite Leitfaden des Verbands der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V. (HESSENMETALL) (VhU) liefert die wichtigsten Fragestellungen und Antworten mit Beispielen und Links für die betriebliche Praxis >hier<. .

Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden keine abschließende und verbindliche rechtliche Beratung bieten kann. Für spezifische Fragen sollten stets Rechtsexperten hinzugezogen werden.

Aus der „Deutschland-Tour“ wird „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog, der verbindet“.

Nach 19 erfolgreichen Jahren wird es Zeit für frischen Wind und eine moderne Gestaltung des EUROGARANT Events. Aus der „Deutschland-Tour“ wird „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog, der verbindet“.

Das komplett neue Veranstaltungsformat für frische Ideen, starken Austausch und echte Mehrwerte stellt die wichtigen Themen kurz und prägnant in den Vordergrund und setzt anschließend auf Dialog bei von den Werkstätten frei gewählten Themenblöcken.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie >hier<. Alles zu „EUROGARANT Werkstattimpulse – ein Dialog der verbindet“ finden Sie >hier<.

 Leitfaden für selbständige Handwerkerinnen als (werdende) Mütter

Ein neuer Leitfaden des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT), der >hier< abrufbar ist, unterstützt selbstständige Handwerkerinnen bei der Absicherung während Schwangerschaft und Mutterschaft. Er bietet Übersichten zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Krankengeld und zur betrieblichen Planung. Ziel ist es, Unternehmerinnen einen besseren Überblick über ihre Absicherungsmöglichkeiten zu geben.

Der Leitfaden informiert unter anderem über:
– Mutterschaftsgeld bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung
– Absicherungsmöglichkeiten bei privater Krankenversicherung
– Elterngeldregelungen für Selbstständige.
– Hinweise zur betrieblichen Vorsorge bei Ausfallzeiten.
Darüber hinaus enthält er wichtige Fristen und Besonderheiten im Bemessungszeitraum.

Autor: Michael Teschke | Quelle: ZKF

ZKF- Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik:

Automechanika Frankfurt

ZKF-Branchentreff 2026

ZKF-Branchentreff 2026 | 7. Mai 2026 und 08. Mai 2026 in Köln

Der Treffpunkt der Branche in Köln – offen für alle Branchenteilnehmer rund um Karosserie, Lack und Fahrzeugbau

Erleben Sie den einzigartigen Dreiklang Kölns: automobilen Lifestyle, modernste TV-Produktionen und kölsche Lebensfreude – alles in einem Branchentreff des ZKF vereint. Entdecken Sie am Begrüßungsabend die Motorworld Köln, erleben Sie exklusive Einblicke in die MMC Studios, dem führenden TV-Produktionsstandort in Deutschland. Am Kongresstag erwartet Sie dort geballtes Fachwissen aus der Branche, praxisnah präsentiert und hochspannend aufbereitet. Diskutieren Sie mit Experten die Herausforderungen der K+L-Branche, knüpfen Sie wertvolle Kontakte, besuchen Sie die Fachausstellung und erweitern Sie Ihr Know-how. Abends feiern Sie dann mit uns beim Kölschen Galaabend im prachtvollen Festsaal der Kölner „Flora“ anlässlich 100 Jahre Karosseriebauer-Innung Köln. Freuen Sie sich auf ein anspruchsvolles Programm an drei Kölner Standorten, das Tradition, Innovation und Lebenslust in unvergleichlicher Weise zusammenbringt – ein echtes Stück Köln, das man erleben muss!

Ihr Thomas Aukamm Hauptgeschäftsführer.

Programm

7. Mai 2026 | Get-together
8. Mai 2026 | Welcome/Registrierung/Ausstellungsbeginn ab 08:30 Uhr
8. Mai 2026 | Pkw-Symposium ab 09:00 Uhr
8. Mai 2026 | Nutzfahrzeug-Symposium
8. Mai 2026 | Galaabend

 

 

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: ZKF-Branchentreff 2026

ZKF-Branchentreff 2026:

Automechanika Frankfurt

Zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung – Sicherheit und Umweltschutz

Zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung – Sicherheit und Umweltschutz

Für Fahranfänger ist vieles neu. Auch die erste Fahrt zur Hauptuntersuchung (HU) mit dem eigenen Auto. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH bietet sie flächendeckend an ihren Prüfstellen in Deutschland an. Es ist eine Pflichtuntersuchung: Dazu hat der Gesetzgeber sie erklärt, um den Straßenverkehr sicherer zu machen und einen hohen Umweltschutzstandard zu gewährleisten. Die Prüforganisation erklärt, wie die HU im ersten Anlauf und damit möglichst angenehm bestanden werden kann.

Ganz schön bequem: Die GTÜ macht die Hauptuntersuchung so angenehm wie möglich. Die flexible Terminwahl hilft enorm, und am Tag selbst fährt man einfach vor und gibt am Empfang Autoschlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) ab. Danach kann man es sich bei einer Tasse Kaffee bequem machen und in den ausgelegten Zeitschriften blättern. Nicht notwendig ist die Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“). Nach Fahrkenntnissen fragt der Prüfer nicht – er nimmt ausschließlich einen Technik-Check des Autos vor.

Mancher erlaubt dem Kunden, in der Prüfhalle dabei zu sein – am besten einfach fragen. Und über ein gereinigtes Auto freut sich der Experte natürlich auch.

Die Basisfakten: Erster Schritt des Experten ist der Abgleich der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) am Chassis mit den Daten im Fahrzeugschein. Passen außerdem Kennzeichen und HU-Fristen zu allen vorliegenden Angaben?

Nicht zu spät: Der HU-Termin darf nicht deutlich überzogen sein. Wann die Untersuchung fällig ist, lässt sich von der Plakette auf dem hinteren Kennzeichen oder aus dem Vermerk im Fahrzeugschein ablesen. Die Plakette ist so aufgeklebt, dass der Fälligkeitsmonat oben steht, das Jahr ist in der Mitte zu finden. Ab zwei Monaten Verspätung ist eine erweiterte HU notwendig, und es fallen höhere Prüfkosten an.

Bremsanlage: Rund eine halbe Stunde vergeht, bis die GTÜ-Prüfingenieure den Wagen nach einem vorgeschriebenen Schema gründlich unter die Lupe genommen haben. Ein zentrales Ziel der Hauptuntersuchung ist die Verkehrssicherheit. Beispiel Bremsen: Sie müssen bei jedem Fahrzeug zuverlässig funktionieren. Die GTÜ-Profis ermitteln auf dem Rollenprüfstand die Bremswirkung jedes einzelnen Rades und ebenso die Bremsverteilung zwischen den Rädern und Achsen. Unfallgefahren lauern: Werden entsprechende Grenzwerte verfehlt, kann der Bremsweg bis zum Stillstand deutlich länger sein oder der Pkw ins Schleudern geraten. Geprüft wird ebenso der Zustand von Bremsscheiben und Bremsleitungen. Sämtliche Ergebnisse werden im Prüfbericht festgehalten und lassen sich leicht nachvollziehen.

Blick von unten: Ebenso im Dienst der Sicherheit ist der Check von Lenkung und Fahrwerk. Dazu kommt das Auto auf die Hebebühne und wird von unten betrachtet. Reagieren die Vorderräder direkt auf Lenkbewegungen? Oder etwas verzögert, also mit „Spiel“? Kontrolliert werden auch Spurstangen, Spurstangenköpfe, das Lenkgetriebe sowie Manschetten und Dichtungen. Bei älteren Fahrzeugen kann Korrosion die Funktion mancher Fahrwerkkomponenten beeinträchtigen.

Saubere Luft: Sind alle Abgasreinigungssysteme von Benzin- und Dieselmotoren optimal eingestellt und funktionieren einwandfrei, profitieren Umwelt, Luftqualität und die Gesundheit. Rauchfahnen aus dem Auspuff sind dank moderner Motoren mit Einspritzanlagen und auch Katalysatoren selten.

Ob sämtliche Einstellungen stimmen und das Fahrzeug die geltenden Emissionsgrenzwerte einhält, ermittelt die Abgasuntersuchung (AU) mit Hilfe von Diagnosegeräten. Sie ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und erfolgt in vielen Fällen per Messsonde im Auspuff. Manche Fahrzeuge speichern ihre eigenen Grenzwerte mittels On-Board-Diagnose, deren Daten liest der Prüfingenieur über eine Steckverbindung aus und checkt so Motoreinstellungen, Katalysator und Partikelfilter auf Mängel.

Kommunikation: Die Hauptuntersuchung ist fertig? Manche interessiert nicht, wie der Prüfingenieur im Detail vorgeht. Andere dafür umso mehr. Aber gern: Viele GTÜ-Prüfingenieure erläutern bereitwillig das Prüfergebnis.

Einwandfreier Zustand: In den meisten Fällen lautet das Gesamturteil „ohne festgestellte Mängel“. Der Prüfingenieur übergibt den Wagen mit frischer Plakette auf dem hinteren Nummernschild zurück, und der Fahrzeugschein bekommt einen neuen Stempel. Der Kunde erhält den detaillierten Prüfbericht – und hat beim Losfahren das gute Gefühl, ein umfassend geprüftes Fahrzeug zu steuern.

Wenig nachbessern: Lautet das Fazit „geringe Mängel“, hat der Prüfingenieur kleinere Auffälligkeiten erkannt, die jedoch eine Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden. Das können verschlissene Scheibenwischerblätter sein oder eine leichte Ölfeuchtigkeit an Motor, Getriebe oder Hinterachse. Diese Fehler vermerkt er im Prüfbericht. Um bei diesen Beispielen zu bleiben: Sinnvoll ist es dann, die Scheibenwischblätter auszutauschen und darauf zu achten, ob irgendwann tatsächlich Ölflecken unter dem Fahrzeug auszumachen sind. Dann ist meist eine Reparatur sinnvoll, bevor es zu großen Schäden kommt.

Etwas mehr: Kein Beinbruch, aber doch ärgerlich ist das Urteil „erhebliche Mängel“ auf dem Prüfbericht. Dann sind Verkehrssicherheit oder Umweltverträglichkeit beeinträchtigt. Binnen vier Wochen müssen die aufgeführten Mängel beseitigt sein, dann darf das Auto für eine vereinfachte Nachuntersuchung zu geringeren Gebühren wieder zur Prüfstelle. Sonst beginnt alles von vorn mit einer kompletten Hauptuntersuchung.

Aussortiert: Nur selten kommt es zum Extremfall mit den Urteilen „gefährliche Mängel“ oder „verkehrsunsicher“. In diesem Fall darf das Fahrzeug bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

So ein drastisches Urteil ist etwa möglich, wenn Bremsleitungen undicht sind oder ein Rad sich nicht mehr richtig befestigen lässt.

GTÜ-Tipps für den Vorab-Check: Sehr viele „erhebliche Mängel“ lassen sich über einfache Prüfungen vermeiden, die jeder selbst binnen 15 Minuten durchführen kann. Funktionieren alle Leuchten bis hin zu Rückfahrscheinwerfer und Warnblinkanlage? Vor einer Wand lässt sich in der Dämmerung oder in der Nacht rasch erkennen, ob ein Scheinwerfer korrekt nach vorn strahlt oder stark nach oben, unten oder zur Seite. Haben alle Reifen ausreichend Profil? Funktioniert die Hupe? Sind Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten an Bord? Die GTÜ bietet Checklisten mit detaillierten Infos an, worauf Autofahrer selbst achten können. Hier der Link: https://www.gtue.de/de/gtue/publikationen/checklisten/fuer-pkw. Wer es bequemer wünscht, lässt eine Werkstatt den Vorab-Check erledigen. Unumgänglich ist die Fahrt zu den Profis, wenn Warnlampen dauerhaft leuchten, die beispielsweise auf Fehler von Antiblockiersystem, Kühlsystem oder Motor hindeuten.

Statistiken belegen die Bedeutung der HU: Die GTÜ führt Jahr für Jahr viele Millionen Hauptuntersuchungen durch. Die Daten zeigen, wie sinnvoll eine Hauptuntersuchung ist. Ein winziger Auszug: 2025 hat die GTÜ knapp zwei Millionen Fahrzeuge untersucht im Alter von bis zu zwölf Jahren und mit unterschiedlichen Antriebsarten. Mehr als 160.000 davon erhielten nach der Erstuntersuchung keine frische Plakette wegen „erheblicher Mängel“. 60.000 dieser Fahrzeuge wurde die Plakette verweigert wegen verschlissener Bremsbeläge und abgenutzter Bremsscheiben. Auch bei den geprüften Fahrzeugen mit rein elektrischem Antrieb (BEV) und Plug-in-Hybriden (PHEV) liegen schadhafte Bremsscheiben in der Mängelstatistik weit vorn.

Lieber vorher schauen: Unabhängig von der Antriebsart werden auch Reifen häufig moniert, meist wegen zu wenig Profil, einer Beschädigung oder weil sie nicht für das Fahrzeug zugelassen sind. Auffallend häufig notieren die GTÜ-Prüfer außerdem falsch eingestelltes Abblendlicht – ein „erheblicher Mangel“, der sich freilich vor der Fahrt zur Prüfstelle mit den passenden fachkundigen Handgriffen leicht vermeiden lässt.

 

  • Ob Fahranfänger oder erfahrener: Meist ist die HU nach 30 Minuten und einer Tasse Kaffee geschafft
  • Vor dem Besuch der Prüfstelle ab besten selbst Beleuchtung und Reifen checken 
  • Mängelabstufung je nach Schwachstellen am Fahrzeug
  • Bremsen monieren die Prüfingenieure besonders häufig

Autor: Michael Teschke | Quelle und Foto: GTÜ

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Sehon-Lackieranlagen: Maximale Performance

Sehon-Lackieranlagen: Maximale Performance

Wer in Lackieranlagen investiert, benötigt einen leistungsstarken und erfahrenen Hersteller mit perfekten Produkten. Mit seiner Maxime „Individualität statt Standard“ gehört Sehon heute zu den führenden Unternehmen der Branche.

Tiemo Sehon bringt den Erfolg seines Unternehmens auf den Punkt: „Lackierbetriebe suchen bei Neubau, Umbau, Retrofit und Modernisierung nach einem maßgeschneiderten Gesamtpaket aus einer Hand. Kunden kaufen gerne bei Sehon, weil sie bei uns ein einzigartiges Rundum-Sorglos-Paket nutzen können.“

Beratung

Mit über 40 Jahren Erfahrung gehört Sehon zu den renommiertesten und erfahrensten Herstellern von Lackieranlagen.

Lackierbetriebe fordern bereits weit vor dem eigentlichen Kauf einer Lackieranlage Antworten auf Fragen aus den Bereichen Management, Normen und Vorschriften, Finanzierung, Förderung, Gebäudeplanung, Energiesparen, Nachhaltigkeit, Arbeitsabläufe, Sicherheit und After-Sales-Service.

„Wir begleiten unsere Kunden in jeder Projektphase und solange der Betrieb mit unseren Anlagen arbeitet“, erläutert Tiemo Sehon. „Wir sprechen hier also nicht über Tage, Wochen oder Monate, sondern über viele Jahre der Zusammenarbeit.“

Transparenz

Bei Sehon wird großer Wert auf Transparenz, Zahlen, Daten und Fakten gelegt. Bereits vor ihrer Kaufentscheidung liefert der Hersteller seinen Kunden eine detaillierte, schriftliche Wirtschaftlichkeitsberechnung. „Unsere Life-Cycle-Cost-Berechnungen sind so präzise, dass sie häufig als Finanzierungsunterlagen für Banken oder zur Beantragung von Fördermitteln verwendet werden“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter.

Einen weiteren Vorteil sieht Sehon im offenen Umgang mit realisierten Kundenprojekten. Referenzlisten können in der Unternehmenszentrale angefordert oder über die Sehon-Homepage eingesehen werden.

Aus einer Hand

„Für unsere Kunden ist es sehr wichtig, dass wir als Vollsortimenter alles aus einer Hand liefern und ganzheitlich arbeiten“, sagt Tiemo Sehon. „Anstatt mit vielen einzelnen Gewerken und Lieferanten zusammenzuarbeiten, haben unsere Kunden in uns einen zentralen Ansprechpartner. Dadurch werden unsere Kunden deutlich entlastet. Wir übernehmen Verantwortung, garantieren eine erfolgreiche Projektumsetzung und sorgen für maximale Kundenzufriedenheit.“

Filigrane Planung

Bei der Planung setzt Sehon auf eine eigene Konstruktionsabteilung. In enger Zusammenarbeit mit dem Kunden als Bauherrn sowie mit Architekten und Ingenieuren entwickelt, berechnet, plant und dokumentiert sie die erarbeiteten Anforderungen bis ins letzte Detail.

Prozesse und Workflow

Lackierbetriebe müssen hocheffektiv arbeiten. Deshalb wird bei Neubau und Modernisierung besonders auf schlanke und perfekt aufeinander abgestimmte Prozesse geachtet. Die Ergebnisse aus der Workflow-Analyse fließen in die Planung und Produktauswahl ein.

Energiesparen

Die Lackieranlagen von Sehon sind eine einzigartige Kombination aus Hightech und grüner Technologie. Gegenüber vergleichbaren Anlagen ohne oder mit wenig Energiespartechnik können sie bis zu 80 % und mehr Energie einsparen. Bei Neubauten und Retrofit wird nicht nur die Lackieranlage, sondern der gesamte Betrieb energetisch optimiert. Diese Maßnahmen können zur völligen Energieautarkie des Betriebs führen. Dafür entwickelt Sehon für seine Kunden ganzheitliche Wärme- und Stromkonzepte, für die in den meisten Fällen Fördermittel beantragt werden können. Der Lackieranlagenhersteller setzt dabei auf alle regenerativen Energieformen und deren Mix, von Photovoltaik-Anlagen über Blockheizkraftwerke und Wärmepumpen bis hin zur Nutzung von Erdwärme.

Hightech-Lackieranlagen

Sehon-Lackieranlagen zählen in der Branche technisch zur Highendklasse. Sie stecken voller nützlicher und wertvoller Funktionen und Features, die alle Anforderungen moderner Lackierbetriebe erfüllen und beste Qualität garantieren.

Zu den technischen Highlights gehören energiesparende, leistungsstarke Aggregate, eine Ganzjahres-Wärmerückgewinnung, ein automatisches Luftdruck- und Luftmanagement, eine automatische Betriebsartensteuerung zur Ressourcenschonung, eine perfekte Filtertechnologie und ein Online-Service.

Lackieranlagen mit Robotik

Mit der AI-REVOLUTION hat SEHON eine Lackierkabine mit KI-gestützter Roboterlackierung entwickelt. Sie wurde für Handwerks- und Industriekunden konzipiert. Damit können Fahrzeuge, Bauteile und Produkte vollautomatisch lackiert werden.

Die Anlage eignet sich sowohl für die Ein-Stück-Lackierung als auch für Kleinserien. Sie erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben, wenn Menschen mit Robotik in Lackieranlagen zusammenarbeiten (u. a. Explosionsschutz).

Fazit

„Bei uns steht im Vordergrund“, so Tiemo Sehon, „dass unsere Kunden die bestmögliche Qualität und Technik bei maximaler Individualität zu einem hervorragenden und nachvollziehbaren Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Gleichzeitig bieten wir ein einzigartiges Dienstleistungs- und Servicepaket von der Beratung über die Produktauswahl bis zum After-Sales-Service. Unsere Kunden entscheiden sich für eine langjährige Partnerschaft, in der sie niemals allein gelassen werden.“

Autor: Michael Teschke | Foto: SEHON.

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